Innenpolitik
Wolf scheiterte mit VfGH-Beschwerde
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sieht in der Andeutung, Unternehmer Siegfried Wolf könnte Lobbyist für den russischen Staatskonzern Gazprom gewesen sein, keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Wolf war im Fraktionsbericht der Grünen zum ÖVP-Untersuchungsausschuss so tituliert worden. Die Bezeichnung sei nicht ehrenrührig, hieß es nun in einer Aussendung des VfGH vom Freitag.
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