Wer in Österreich einsitzt, ist zur Arbeit verpflichtet - sofern arbeitsfähig. Zwischen Jänner und November des Vorjahres waren 5.083 Insassen und Insassinnen von der Arbeitsverpflichtung betroffen, teilte das Ministerium der APA mit. Dafür bekommen Häftlinge mit Jahresanfang 8,15 Euro (+36 Cent) für leichte Hilfsarbeiten, 9,17 Euro (+40 Cent) für schwere Hilfsarbeiten, 10,19 Euro (+45 Cent) für handwerksgemäße Arbeit und 11,20 Euro (+50 Cent) für Facharbeiten. Für die Arbeiten eines Vorarbeiters bekommt man seit erstem Jänner 12,22 Euro und damit um 54 Cent mehr als im Vorjahr. Ca. 75 Prozent der Vergütung werden allerdings als Beitrag zu den Vollzugskosten der jeweiligen Justizanstalt sowie als Arbeitslosenversicherungsbeitrag einbehalten. Für den Bund ergeben sich dadurch im Jahr 2026 Mehrkosten in der Höhe von rund 699.000 Euro.