Ziel der Reform ist, dass sich die Freizeitpädagogen nicht mehr nur im reinen Freizeitteil (in der Regel nachmittags) um die Schülerinnen und Schüler kümmern, sondern sie auch am Vormittag etwa beim Üben unterstützen oder bei Lehrausgängen begleiten können. Außerdem soll das gesamte pädagogische Personal an den Pflichtschulen (v.a. Volks- und Mittelschule) über den Stellenplan beim Land und nicht mehr über externe Organisationen angestellt werden, durch das neue Modell soll es auch erstmals langfristige Finanzierungssicherheit geben.