Nach dem tödlichen Schuss auf einen 49-Jährigen am Mittwochnachmittag in St. Aegyd am Neuwalde (Bezirk Lilienfeld) dauern die Ermittlungen an. Der österreichische Staatsbürger hatte Polizisten mit einem Messer attackiert und wurde aus einer Dienstwaffe tödlich getroffen. Eine Obduktion ist angeordnet worden, teilte Leopold Bien von der Staatsanwaltschaft St. Pölten am Donnerstag auf Anfrage mit.

Gegen den 49-Jährigen war in der Mostviertler Marktgemeinde eine Amtshandlung gelaufen. Laut Polizei ging es um den Verdacht des Diebstahls. Medienberichten zufolge bestand gegen den 49-Jährigen ein aufrechtes Waffenverbot. Der Mann soll polizeibekannt gewesen sein.

In dem Fall ist nun die im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) angesiedelte Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) an der Arbeit. Es geht unter anderem um die Prüfung des Schusswaffengebrauchs. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ist ebenfalls eingebunden. Sprecher Bien verwies am Donnerstag auf laufende Ermittlungen.

EBM hat im Jänner 2024 Arbeit aufgenommen

Die EBM hat am 22. Jänner 2024 im BAK ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist laut Website "bundesweit und ausschließlich für Ermittlungen und Erhebungen bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizistinnen und Polizisten sowie bei der Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig". Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine umfassende Spezialausbildung mit den Schwerpunkten Menschenrechte, Einsatztraining, Kriminalistik und Psychologie.

Wegen des gegenständlichen Schusswaffengebrauchs in St. Aegyd am Neuwalde führt die EBM die kriminalpolizeilichen Erhebungen und berichtet die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Die Anklagebehörde hat die Leitung des Ermittlungsverfahrens inne. Die EBM untersucht dem Innenministerium zufolge "nur Waffengebräuche durch Polizeibedienstete, die mit Lebensgefahr verbunden sind (üblicherweise Schusswaffengebräuche) und wenn Waffengebräuche (beziehungsweise Zwangsgewalt allgemein) zum Tod führt". Zusätzlich werde bei Misshandlungsvorwürfen ermittelt.

2024 wurden seitens der EBM 514 Beschwerden bzw. Sachverhalte bearbeitet. Sieben Fälle betrafen dem Innenministerium zufolge Waffengebräuche mit Lebensgefahr, drei davon mit tödlichem Ausgang, zwei weitere den Verdacht einer Zwangsmittelanwendung mit Todesfolge. Hinzu kamen 505 Misshandlungsvorwürfe.