Zuvor hatte der "Kurier" über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) berichtet, der im Zusammenhang mit einem von einem Dienstfahrzeug der Polizei verursachten Unfall zum Schluss gekommen sei, dass überhaupt nicht in eine Kreuzung eingefahren werden dürfe, wenn von der Haltelinie aus nicht die gesamte Verkehrslage überblickt werden kann. "In der Praxis ist die restriktive Rechtslage durchaus problematisch. Insbesondere in Verbindung mit der jüngeren Rechtsprechung würde nahezu jede Einsatzfahrt ad absurdum geführt werden, da im städtischen Bereich aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse meistens ein vorsichtiges Hineintasten in die Kreuzung notwendig ist", kritisierte ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Nagler im "Kurier" diese Auslegung.