Zuvor hatte der "Kurier" über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) berichtet, der im Zusammenhang mit einem von einem Dienstfahrzeug der Polizei verursachten Unfall zum Schluss gekommen sei, dass überhaupt nicht in eine Kreuzung eingefahren werden dürfe, wenn von der Haltelinie aus nicht die gesamte Verkehrslage überblickt werden kann. "In der Praxis ist die restriktive Rechtslage durchaus problematisch. Insbesondere in Verbindung mit der jüngeren Rechtsprechung würde nahezu jede Einsatzfahrt ad absurdum geführt werden, da im städtischen Bereich aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse meistens ein vorsichtiges Hineintasten in die Kreuzung notwendig ist", kritisierte ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Nagler im "Kurier" diese Auslegung.
Wien
Wiener Polizei könnte Blaulicht-Unfälle bald intern ahnden
Dass Polizistinnen und Polizisten in Wien in Zukunft disziplinarrechtlich womöglich zur Kasse gebeten werden, wenn sie bei Blaulicht-Einsätzen bei Rot über Kreuzungen fahren und Unfälle verursachen, ohne dabei zuvor kurz angehalten zu haben, sorgt für Diskussionen. "Derzeit ist lediglich ein Sachverhalt zur Prüfung und allfälligen disziplinären Würdigung bei der Personalabteilung aufliegend", hieß es dazu am Sonntag seitens der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage.
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