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Informationsfreiheit mit Ausnahmen
Das Gesetzespaket zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist Montagnachmittag in Begutachtung gegangen. Informationen werden künftig von öffentlichen Stellen und Unternehmen mit relevanter öffentlicher Beteiligung von jedermann kostenlos erfragt werden können. Allerdings gibt es etliche Ausnahme für die Informationspflicht, etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit, aber auch zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens.
© APA (Hochmuth)