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Facebook muss Account von Toten nicht Angehörigen übergeben
Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht am Mittwoch in zweiter Instanz. "Wir sehen es anders als das Landgericht", erklärter der Vorsitzende Richter Björn Retzlaff. Er betonte aber auch, dass die Entscheidung nicht leicht gefallen sei.
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