Der türkis-grünen Bundesregierung steht eine medienpolitische Herkulesaufgabe mit potenzieller Sprengkraft bevor. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob am Dienstag Teil des ORF-Gesetzes auf. Betroffen sind die Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumrats. Die Bestimmungen verstoßen gegen das verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe laut Bundesverfassung.
Medienpolitik
VfGH hebt Teile des ORF-Gesetzes auf
Unter anderem ist die Bestellung und Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und Publikumsrat verfassungswidrig. Das Land Burgenland hatte Beschwerde eingereicht.
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