Der türkis-grünen Bundesregierung steht eine medienpolitische Herkulesaufgabe mit potenzieller Sprengkraft bevor. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob am Dienstag Teil des ORF-Gesetzes auf. Betroffen sind die Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumrats. Die Bestimmungen verstoßen gegen das verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe laut Bundesverfassung.