Die Bundesregierung setzt die Regelung der gestaffelten ersten Pensionsanpassung nach dem Pensionsantritt – die sogenannte Aliquotierung – für zwei Jahre aus. Das gaben Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger am Mittwoch nach der Ministerratssitzung bekannt. Ein entsprechender Antrag wird am Donnerstag im Nationalrat eingebracht.

Als Grund führten Wöginger und Rauch die hohe Inflation an, die auch die Pensionistinnen und Pensionisten sehr belaste. Man stelle jetzt sicher, dass die Senioren die volle Erhöhung erhalten, hieß es in einer Presseunterlage.

Aliquotierung bringt Nachteile mit sich

Die Aliquotierung bedeutet, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur dann die volle Erhöhung bekommt, wenn man bereits im Jänner den Ruhestand beginnt. Von Monat zu Monat wird sonst das Plus weniger: Liegt der Pensionsantritt im Februar, dann wird die Pensionserhöhung nicht zur Gänze, sondern nur mehr zu 90 Prozent angerechnet, im März zu 80 Prozent etc. Wer im November oder Dezember geht, bekommt im ersten Jahr gar keine Erhöhung. Vor allem die SPÖ und die Gewerkschaft verlangen schon seit Längerem eine Abschaffung dieser Regelung.

Da die erste Pensionszahlung auch die Grundlage für künftige Erhöhungen ist, wirkt sich die Aliquotierungsregelung bei einer sehr hohen Inflation langfristig besonders negativ aus, hieß es seitens der Regierung. Demnach gehen heuer rund 100.000 Menschen in Österreich in Pension. Für sie hätte die hohe Inflation eine "deutliche Schlechterstellung" gebracht.

Das Sozialministerium rechnet laut Presseerklärung aufgrund der aktuellen Inflation auch für das kommende Jahr mit einer hohen Pensionserhöhung. Sie berechnet sich aus der durchschnittlichen Inflationsrate im Zeitraum August bis Juli eines Jahres und wird für das kommende Jahr auf neun bis zehn Prozent geschätzt.

Für 2024 deuten demnach die aktuellen Wirtschaftsprognosen darauf hin, dass die Inflation wieder überdurchschnittlich hoch sein wird. "Deshalb wird die Aliquotierungsregelung nun für zwei Jahre ganz ausgesetzt. Rund 200.000 Personen, die in den kommenden beiden Jahren ihre Pension antreten, erhalten so die volle Pensionserhöhung – unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen", so das Ministerium.

Frauen profitieren besonders

Besonders profitieren werden Frauen von der Neuregelung: Sie können aufgrund der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ab 2024 erst im zweiten Halbjahr in Pension gehen und hätten durch die Aliquotierung besonders große Nachteile gehabt.

Die Aussetzung der gesetzlichen Aliquotierungsregelung erfolgt durch eine Novelle zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), welche diese Woche im Nationalrat von den Regierungsparteien beschlossen werden soll.

Bereits im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung eine Sonderregelung beschlossen: Alle Personen, die 2022 ihre Pension angetreten haben, haben mindestens die halbe Pensionserhöhung erhalten.