Im Zusammenhang mit dem Fall Teichtmeister verlangt Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) höhere Strafen für strafrechtlich überführte Täter. Die im §207a StGB vorgesehenen Strafen seien "derzeit lächerlich niedrig." Die Staatsanwaltschaft Wien wirft dem vom Burgtheater entlassenen Schauspieler Florian Teichtmeister das Beschaffen und Horten von Zehntausenden Dateien mit sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Unmündigen und Minderjährigen vor.