Details zur Impfpflicht
Attest des Hausarztes genügt für Befreiung, für falsche Atteste droht Strafe
Regierung und Neos informierten über die Details zur Impfpflicht. Diese soll von Anfang Februar 2022 bis Ende Jänner 2024 gelten. Es gibt nur wenige Ausnahmen, als Nachweis gilt ein Attest des Hausarztes. Es ist auch tätige Reue möglich: man kann sich von der Strafe durch nachträgliche Impfung befreien.
© APA/dpa-Zentralbild