Die Hausdurchsuchungen sowie die Handy-Überwachung im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seien rechtswidrig gewesen, berief sich das Medienunternehmen gegenüber der APA auf die Rechtsschutzbeauftragte des Obersten Gerichtshofs. Die WKStA widersprach.