ÖGK-Obmann Andreas Huss verwies darauf, dass zuletzt nur noch 28 der 45 eingetragenen PRIKRAF-Spitälern erstattbare Leistungen erbracht haben. Ein Drittel der eingetragenen Häuser erfülle den Fondszweck nicht, der eben ist medizinische Leistungen zu erbringen, die auch in öffentlichen Spitälern verfügbar sind. Sieben Häuser scheinen nicht einmal mehr im Krankenanstalten-Kataster des Ministeriums auf. "Wenn ein Drittel der eingetragenen PRIKRAF-Häuser gar keine erstattbaren Leistungen erbringen oder nicht einmal mehr eingetragene Krankenanstalten sind, brauchen wir Streichungen aus der PRIKRAF-Liste. Damit einhergehend muss bei diesen Streichungen über eine Reduktion der pauschalen Fondsmittel verhandelt werden", sagte Huss am Mittwoch in einer Aussendung.

Wenn alle Spitäler, die eine Errichtungs- und Betriebsbewilligung haben, automatisch aufgenommen werden sollen, wie das von Wirtschaftsseite gefordert werde, dann brauche es für die Sozialversicherung eine uneingeschränkte Parteienstellung im Bedarfsprüfungsverfahren, fordert der ÖGK-Obmann.

Weiters verlangt er eine Berücksichtigung und Aufnahme der PRIKRAF-Spitäler in den Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) und in die regionalen Strukturpläne (RSG). Dabei müssten die Bettenanzahlen zwischen den öffentlichen Fondsspitälern und den Privatspitälern abgestimmt werden.

Leistungen und Finanzierung anpassen

Nach dem Prinzip "Geld folgt Leistung" fordern die ÖGK-Arbeitnehmervertreter auch eine Anpassung der Finanzierung. Werden mehr Leistungen in PRIKRAF-Spitälern erbracht, soll es automatisch eine Reduktion der Zahlungen der Sozialversicherung an die Landesfonds geben bzw. müssten die Länder auch in die PRIKRAF-Finanzierung einbezogen werden. Beim nächsten Finanzausgleich könnten dazu entsprechende Weichenstellungen erfolgen.

Eine konkrete Forderung für die Versicherten formulierte der ÖAAB-Arbeitnehmervertreter im ÖGK-Verwaltungsrat, Martin Schaffenrath: "Die privaten Krankenhäuser müssen künftig, um finanzielle Mittel aus dem PRIKRAF erhalten zu können, verpflichtet werden, für alle sozialversicherten Personen, auch ohne Zusatzversicherung und ohne Zuzahlung der Patienten, medizinische Leistungen zu erbringen. Diese Verpflichtung muss ohne Beschränkung auf planbare, elektive Eingriffe erfolgen und mit einer durchgängigen Betriebspflicht einhergehen."

Auch die Qualitätskriterien für die Privatkrankenhäuser müssten an jene der öffentlichen Häuser angeglichen werden. Hier gehe es auch um Betriebspflichten für Ambulanzen, Bettenstationen und Intensivstationen auch an Tagen ohne geplante Operationen und Anwesenheitspflichten für Ärzte anstatt Bereitschaftsdiensten.

Alternative: Abschaffung

Wenn sich diese Änderungen in der aktuellen Konstellation nicht umsetzen lassen sollten, dann plädieren die ÖGK-Arbeitnehmervertreter für eine generelle Abschaffung der Fondslösung des PRIKRAF. Als Alternative biete sich an, dass die Krankenversicherungsträger wie vor 2002 wieder Einzelverträge mit Privatkliniken machen, die es bereits vor der Schaffung des PRIKRAF gegeben hat. In diesen Verträgen sollten dann auch Kapazitäten für Nicht-Zusatzversicherte geschaffen werden, um in Spezialbereichen Wartezeiten für die Versicherten zu senken.

Objektivierung der Kriterien

Der Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer hat bereits am Montag seine Vorschläge vorgelegt. Sie sehen die Festlegung von definierten Aufnahmekriterien in den PRIKRAF vor. Weiters soll eine weisungsfreie Aufnahmekommission eingerichtet werden und gegen Entscheidungen dieser Kommission sollen Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht werden können. Schließlich sieht das Konzept auch eine geregelte Finanzierung für Neuaufnahmen von Krankenanstalten vor. Auch der Wiener Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal drängt darauf, den Zugang zum PRIKRAF "rechtsstaatlich sauber" zu regeln.