Seit gut zwei Jahren ist die "Eleganz der Verfassung" hierzulande eine geflügelte Phrase. Vom Bundespräsidenten auf den Tisch gebracht, betont sie nun auch Verfassungsjurist Karl Stöger rund um die "Informationssicherung" des Wiener Straflandesgerichts im Finanzministerium, wie sie Bundespräsident Alexander Van der Bellenam Donnerstag beauftragen wird.

Im Interview mit der Zeit im Bild 2 sagt Stöger, der Spielraum des Bundespräsidenten sei bei diesem Thema bewusst breit gewählt worden: "Es war immer so geplant, dass das politische Organ Bundespräsident die heiklen Entscheidungen treffen soll", so der Jurist. Die Verfassung sei eben auch auf solche Fälle vorbereitet, auch wenn die Causa politisch zu denken gebe.

Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass FinanzministerGernot Blümel (ÖVP) dem U-Ausschuss nicht alle Akten geliefert habe, stehe ein Misstrauensvotum oder gar eine Ministeranklage im Raum. Für beides ist aber eine Mehrheit im Nationalrat notwendig: "Die Koalitionsparteien müssten sich dann die Frage stellen, wie sie mit dieser Situation umgehen", sagt Stöger.

Gericht und Ausschuss unter Zeitdruck

Für Verfassungsjuristen Stöger stellt die kurze Zeit jedoch eine Herausforderung dar. Einerseits für das Gericht, die Sache zu klären, andererseits in weiterer Folge für den U-Ausschuss, der nur noch drei Wochn läuft. Aber "wenn der Präsident nicht davon überzeugt ist dass alles geliefert wurde, dann muss er dafür sorgen, dass das geklärt wird." Außerdem gebe es offenbar Hinweise auf bestimmte Aktenstücke, bei denen strittig sei, ob sie geliefert wurden. Daran könnte sich schnell klären ob etwas fehlt oder nicht, sagt Stöger.

Noch wissen wir aber noch nicht, wer recht hat: "Die einen sagen so, die anderen sagen so", formulierte es van der Bellen am Mittwochabend. "Genau deshalb wird ja geprüft", sagt Verfassungsjurist Stöger.