
Das Gesetzespaket zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist Montagnachmittag in Begutachtung gegangen. Informationen werden künftig von öffentlichen Stellen und Unternehmen mit relevanter öffentlicher Beteiligung von jedermann kostenlos erfragt werden können. Allerdings gibt es etliche Ausnahme für die Informationspflicht, etwa aus Gründen der nationalen Sicherheit, aber auch zur Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen Schadens.
22.02.2021 um 19:52 Uhr
🤔
Die finden schon Mittel und Wege um das zu umgehen. Ist alles nur eine Beruhigungspille. Man erinnert sich an die Transparenzdatenbank.
22.02.2021 um 19:15 Uhr
Dann vermehren sich auf wundersame....
...Weise die Verträge mit € 99 999,- ......
Gordon Kelz