Ab 26. Dezember geht Österreich wieder in einen harten Lockdown, das steht seit Freitagabend fest. Im Detail gibt es aber noch viele Unklarheiten. Finanzminister Gernot Blümel, Bildungsminister Heinz Faßmann und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (alle ÖVP) verkünden am Samstagvormittag weitere Einzelheiten zu den Coronamaßnahmen.

Offen ist noch, in welcher Form Unternehmen im Handel, Dienstleistungsbereich und Tourismus für ihre durch den Lockdown entstehenden Verluste entschädigt werden. Den Umsatzersatz gibt es nur bis zum Jahresende, hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gestern bekräftigt. Er verwies auf den Fixkostenzuschuss ab Jahreswechsel. Der Finanzminister stellte nun heute klar, dass der Umsatzersatz für geschlossene Betriebe nur bis Jahresende verlängert wird.

Hier finden Sie die Maßnahmen im Bereich Schule und Kindergarten.

Finanzminister Gernot Blümel kündigte an:

  • Der Umsatzersatz wird für neuerlich geschlossene Betriebe bis zum Jahresende verlängert, für den Handel gelten die Dezemberumsätze als Vergleichszeitraum. Dies wird Kosten von bis zu 300 Millionen Euro verursachen. Insgesamt wurden in den Monaten November und Dezember 120.000 Anträge eingereicht, mit einem Volumen von 2,2 Milliarden Euro. "1,8 Milliarden Euro wurden schon ausbezahlt."
  • Für indirekt betroffene Unternehmen wird es ebenfalls Ersatzleistungen geben. Diese sind allerdings erst beantragbar, sobald die direkten Hilfen abgeschlossen sind. Die Kosten dafür werden knapp eine Milliarde Euro betragen.
  • Der Fixkostenzuschuss 2 und der Verlustersatz sind bis zum Ende der Pandemie beanspruchbar.
  • Am Beihilfenrahmen von maximal 800.000 Euro pro Unternehmen "stoßen viele Betriebe schon an", hier werde mit der EU über eine Flexibilisierung verhandelt.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger nannte die Schwerpunkte für den Bereich Gastronomie und Hotellerie, inklusive Freizeitbetriebe wie Schilifte & Co.

  • Der 50-Prozent-Umsatzersatz für Dezember sei eine spürbare Erleichterung.
  • Das Öffnen der Gastronomie erst ab 18. Jänner müsse für alle gelten, daher auch für die Berggastronomie.
  • Die Seilbahn- und Skiliftbetriebe würden maximal unterstützt. Am Konzept dafür, welche Masken in diesem (Außen-)Bereich am geeignetsten sind und wie diese möglichst rasch verteilt werden können, wird noch gefeilt. "Es wird auch die nötige Vorlaufzeit geben." Dass Skilifte öffnen dürfen, Schulen aber am 7. Jänner nicht, rechtfertigte Köstinger vor allem auch damit, dass man der einheimischen Bevölkerung ein entsprechendes Freizeit- und Bewegungsangebot zur Verfügung stellen müsse. Dazu gehöre auch Eislaufen oder "der Ausflug in den Lainzer Tiergarten".
  • Man arbeite daran, das Kurzarbeitsmodell mit einer Mindestarbeitszeit von 0 Prozent auf Jänner zu verlängern.
  • Für die Reisebranche gebe es 300 Millionen Euro mehr für die Insolvenzabsicherung, die über die Hotellerie- und Tourismusbank abgewickelt werde.
  • Die Zeit danach: Hier werde es darum gehen, flächendeckende Tests anzubieten, um Infizierte rasch herauszufiltern und die Infektionszahlen niedrig zu halten sowie getesteten Personen die Nutzung von Gastronomie- und Freizeitbetrieben zu ermöglichen. Mit den Ländern habe man vereinbart, dass entsprechende Teststraßen zur Verfügung stehen.