Nationalratsabgeordneter Martin Graf (FPÖ), wollte beim Menschenrechtsausschuss des Nationalrats wissen, ob bei Verstößen gegen Quarantäneauflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch über „Unbescholtene“ U-Haft verhängt werden könnte.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) berief sich in ihrer Antwort auf die individuelle Rechtssprechung. Sie wolle sich nicht in Einzelfälle einmischen, jedoch seien Vorstrafen „natürlich keine Voraussetzung für eine Untersuchungshaft“.

Anfragebeantwortung von Alma Zadic 864.92 KB

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Es gäbe keinerlei Covid-spezifische Bestimmungen im Hinblick auf die Verhängung einer U-Haft, erklärt Alexander Rösch von der Stabsstelle für Kommunikation im Justizministerium im Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Quarantäneverweigerer müssen unter bestimmten Umständen allerdings trotzdem mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Bereits im Juli wurde eine 49-jährige Kärntnerin vom Landesgericht Klagenfurt nicht rechtskräftig zu einer 800 Euro Geldstrafe und einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Sie wurde im März positiv auf Covid-19 getestet, und begab sich trotz verhängter Heimquarantäne in einen Supermarkt.

In ähnlichen Fällen wäre es sehr wohl auch denkbar, Infizierte in U-Haft zu schicken, weil sie gegen das Strafrecht verstoßen. Dann nämlich, wenn sie durch Missachtung der Quarantäneauflagen wissentlich die Bevölkerung gefährden, so Rösch. Die Entscheidung fällt im Einzelfall.