Die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien hat am Donnerstag im U-Ausschuss das Vorgehen ihrer Behörde nach Auffinden des Ibiza-Videos durch die SoKo erläutert. Sie sei von ihrem fallführenden Staatsanwalt Ende April informiert worden, dass es sich bei sichergestellten Datenträgern womöglich um das Video handeln könnte, so Maria-Luisa Nittel. Dann habe man auf einen schriftlichen Bericht gewartet.

Freilich war die Sicherstellung ein "toller Ermittlungserfolg", so Nittel. Aber zunächst sei der Informationsstand ja nur gewesen, dass bei einer Hausdurchsuchung Datenträger gefunden wurden. Was sich darauf befindet, sei aber nicht klar gewesen und musste ausgewertet werden. "Das Spannende war, was ist drauf, ist es vollständig, ist es für uns überhaupt von Relevanz - daher haben wir auf einen schriftlichen Polizeibericht gewartet", erläuterte Nittel. Sie selbst habe unmittelbar danach niemandem davon erzählt. Es sei auch nicht ihre Aufgabe, andere Dienststellen zu informieren.

"Wir waren nicht begeistert"

Am 25. Mai habe dann SoKo Tape-Leiter Andreas Holzer plötzlich angerufen und ein Hintergrundgespräch zu den Ermittlungen und der Sicherstellung des Videomaterials angekündigt. "Wir alle waren nicht begeistert davon, an die Medien zu gehen, da das Ermittlungsverfahren noch im Laufen war", betonte Nittel. Erst dann habe sie mit Sektionschef Christian Pilnacek gesprochen. Dass der Bericht der SoKo Tape so lange auf sich warten ließ, sei womöglich durch die Coronakrise bedingt gewesen.

Zu Beginn erläuterte Nittel, die von ihrem Recht einer einleitenden Stellungnahme nicht Gebrauch machte, warum das Ibiza-Verfahren von zwei Behörden verfolgt werde. Die inhaltliche Zuständigkeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ergebe sich aus dem Gesetz. Für alles andere seien die örtlichen Staatsanwaltschaften zuständig. Die StA Wien kümmere sich um das Ibiza-Stammverfahren und ein paar weitere, die sich daraus ergeben hätten, aber nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun haben. Das Stammverfahren befasst sich mit den Hintergründen der Verbreitung und Herstellung des Ibiza-Videos, so Nittel.

Schredddern wieder Thema

Auch das Schredder-Verfahren, bei dem ein Kabinettsmitarbeiter von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Festplatten unter falschem Namen hatte vernichten lassen, war Thema bei der Befragung. Dass das Verfahren letztlich von der WKStA an die StA Wien abgetreten wurde, sei nicht ungewöhnlich. Die WKStA habe aufgrund der zeitlichen Abfolge zunächst einen Konnex zu Ibiza vermutet, die Ermittlungsergebnisse hätten diesen Verdacht aber nicht erhärtet. Daher habe die WKStA das Verfahren an die StA Wien abgetreten. Dann habe man abschließende Ermittlungsschritte gesetzt und einen Vorhabensbericht an die OStA Wien verfasst, mit der Absicht, das Verfahren einzustellen. Dieser sei dann vom Ministerium genehmigt worden.

Die Ermittlungen seien aus ihrer Sicht nicht mangelhaft verlaufen. Dass das Handy oder der Laptop des Beschuldigten nicht beschlagnahmt wurden, sei durch den Ermittlungsstand gerechtfertigt gewesen, so Nittel: "Es war sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Der Verdacht hatte sich nicht erhärtet." Ein Schreiben des Bundeskanzleramtes habe den anfänglichen Tatverdacht entkräftet. "Ich kann ein Ermittlungsergebnis nicht übergehen."