Für die - trotz steigender Beliebtheit der Briefwahl - immer noch weit vorherrschende Urnenwahl werden mehr als 10.100 Wahllokale eingerichtet, dazu kommen "fliegende Wahlbehörden" für Menschen, die nicht selbst ins Wahllokal kommen können. Insgesamt müssen am Wahlsonntag fast 100.000 Personen "arbeiten", damit rund 6,4 Millionen Österreicher ihr Wahlrecht ausüben können. 

Die "Entlohnung" für den wahl-sonntäglichen Einsatz ist nicht in der Nationalratswahlordnung geregelt. Prinzipiell stehen den Wahlbeisitzern laut Gebührenanspruchsgesetz 12,50 Euro zu - als Verpflegungsvergütung für Frühstück und Mittagessen. In manchen Gemeinden gibt es stattdessen eine Jause. Da es schwierig ist, genügend Beisitzer zu rekrutieren, zahlen vor allem die größeren Städte wesentlich mehr: In Salzburg gibt es 80 Euro, in Innsbruck 70 Euro pro Tag, in Wien und Klagenfurt 45 Euro, Dornbirn 30 und Bregenz 21 für die Beisitzer und 30 Euro für Wahlleiter.

In jedem Wahllokal muss eine "örtliche Wahlbehörde" - auf die dann jeweils zwischen 400 und 700 Wahlberechtigte kommen - gebildet werden. In größeren Gemeinden und Städten, die mehrere Sprengel einrichten, wird in jedem Wahllokal eine (zumindest) vierköpfige Sprengelwahlbehörde eingesetzt. In kleineren Gemeinden, wo es nur einen Sprengel gibt, erledigt die zehnköpfige Gemeindewahlbehörde die Arbeit im Wahllokal.

Die Sprengelwahlbehörden sind die kleinsten, sie bestehen "nur" aus einem Vorsitzenden und drei Beisitzern sowie Vertrauenspersonen der Parteien. Nicht Mitglieder der Wahlbehörden, aber ebenfalls im Wahllokal zugelassen sind Wahlzeugen. Häufig werden nicht alle in der Nationalrats-Wahlordnung vorgesehenen Jobs vergeben, weil die Kapazität der Parteien nicht ausreicht.

Der Chef im Wahllokal

Die Sprengelwahlbehörden sind für die gesamte Abwicklung der Stimmabgaben zuständig: Bevor das Wahllokal aufgesperrt wird, müssen sie sich überzeugen, dass die Urne leer ist. Dann müssen sie die Identität der Wähler überprüfen und ihnen Kuvert und Stimmzettel aushändigen. Nach Wahlschluss müssen sie das Wahllokal schließen, die Stimmen auszählen und in der Niederschrift des örtlichen Wahlergebnisses festhalten. Wie dabei vorzugehen ist, steht detailliert in der Nationalrats-Wahlordnung.

Chef im Wahllokal ist der Wahlleiter - meist ein Beamter. Dazu kommen in Sprengelwahllokalen drei, in Gemeindewahllokalen neun Beisitzer, die von den Parteien nominiert werden. Ihre Aufteilung richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl im jeweiligen Gemeindegebiet. Dabei kommen aber nicht alle zum Zug. Damit jede Nationalratspartei vertreten ist, gibt es die dritte Kategorie der Vertrauenspersonen, von denen jede Partei zwei stellen darf. Sie dürfen an allen Beratungen teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht, etwa wenn es um die Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Stimmzettels geht.

So läuft die Auszählung der Stimmen

Auf der untersten Stufe der Hierarchie in den Wahllokalen stehen die Wahlzeugen. Jede Liste, die im Bundesland antritt, darf jeweils zwei dieser Zeugen in jeden Wahlsprengel entsenden. Aus Sicht der Parteien haben sie gegenüber den Mitgliedern der Wahlbehörde den Vorteil, dass sie nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden sind. Sie dürfen also laufend nach außen informieren.

Mit dem Zusperren des Wahllokales ist der Tag für die Wahlbehörden noch nicht zu Ende. Denn dann beginnt die Auszählung. Sprengel- und Gemeindewahlbehörden prüfen und zählen die Stimmzettel aus, übermitteln ihre Resultate den 112 Bezirkswahlbehörden, die die Bezirksergebnisse ermitteln und der Landeswahlbehörde mitteilen. Diese fasst die Bezirksresultate zu Wahlkreis- und Landesergebnissen zusammen und teilt sie der Bundeswahlbehörde mit - die dann alles zum vorläufigen Endergebnis zusammenfasst.

Briefwahl

In diesem fehlt aber noch ein großer Teil der Stimmen - nämlich die Briefwahl und in fremden Regionalwahlkreisen abgegeben Wahlkarten. Ihre Auszählung ist Aufgabe zweier weiterer Wahlbehörden: Die "klassische" Briefwahl (vor dem Wahltag per Post oder bei der Wahlbehörde abgegeben) zählen am Montag die Bezirkswahlbehörden aus. Und erst am Donnerstag zählen die Landeswahlbehörden die Wahlkarten aus, die (also solche oder als Briefwahl) am 15. Oktober in fremden Wahlkreisen abgeben wurden.

Donnerstagabend sollten dann alle Stimmen ausgezählt sein. "Amtlich" ist das Ergebnis aber erst, wenn die Bundeswahlbehörde es abschließt und veröffentlicht. Das geschieht in deren Sitzung am 31. Oktober.