Die 57-jährige Strele stand am Mittwoch im Volksanwaltsausschuss des Landtags den Abgeordneten Rede und Antwort - was aber im Vorfeld als "routinemäßiges Hearing" angesehen worden war, stellte sich als Anlass für Zweifel an Strele heraus. "Es hat sich nach dem Hearing abgezeichnet, dass es für Strele kein einstimmiges Votum mehr gibt", sagte Ausschuss-Vorsitzender Michael Ritsch (SPÖ) auf APA-Anfrage. Er sei aber der Meinung, dass bei einer so wichtigen Position ein einstimmiger Beschluss des Landtags - wie 2009 für Strele - gegeben sein müsse. "Es war kein Kompromiss erzielbar", so Ritsch. Eine Wiederwahl von Strele hätte aufgrund der erforderlichen Dreiviertelmehrheit nur mit Stimmen der Opposition erfolgen können.

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne zeigten sich vom Verhalten der Opposition überrascht. Es sei im Vorfeld keine Kritik an der Amtsführung von Strele geäußert bzw. ihre Wiederbestellung infrage gestellt worden, erklären die Klubobleute Roland Frühstück (ÖVP) und Adi Gross (Grüne) in Aussendungen. Sie sprachen diesbezüglich von fehlender Fairness gegenüber der Volksanwältin. Beide sagten, ihre Fraktionen hätten Streles Mandat verlängern wollen.

Vorarlberg bestellt seit 1985 einen Landesvolksanwalt. Eine Periode dauert sechs Jahre, eine Wiederwahl ist nur ein Mal möglich. Erster Vorarlberger Landesvolksanwalt war Nikolaus Schwärzler (1985 bis 1997), anschließend folgte bis 2009 Felix Dünser. Strele war die erste Frau in diesem Amt.