Im Spionage-Prozess gegen den Ex-Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, ist Ex-BVT-Direktor Peter Gridling als Zeuge befragt worden. Gridling schilderte, er habe im November 2017 „veranlasst, dass Anzeige erstattet wird“, nachdem „ein befreundeter Partnerdienst“ gemeldet hatte, Ott habe sich von seinem dienstlichen Account „klassifizierte Dokumente“ an seine private Mail-Adresse geschickt.

„Ich habe Strafanzeige erstattet und eine Sicherheitsüberprüfung angeregt. Es gab etwas, das beweissicher war“, gab Gridling am Donnerstag zu Protokoll. Es sei seine Dienstpflicht gewesen, in Absprache mit dem Ministerium die nötigen Schritte zu setzen: „Es muss das System angelegt sein, die nötigen Sicherheiten zu bieten.“

Schon zuvor – nämlich Anfang 2017 – habe man vom selben befreundeten Partnerdienst Hinweise erhalten, Ott habe sich in seiner damaligen Funktion als Verbindungsbeamter in der Türkei mit Mitarbeitern der russischen Botschaft in Ankara getroffen. Von „auffallend verschiedenen Treffen“ sei die Rede gewesen und der Verdacht geäußert worden, Ott könnte von russischer Seite „kultiviert“ (angeworben, Anm.) werden bzw. worden sein. Dabei habe es sich aber „um keine beweistauglichen Informationen“ gehandelt, betonte Gridling.

Ott „eine sehr selbstbewusste Persönlichkeit“

Bis November 2017 habe es bei Ott „Auffälligkeiten, die noch nicht das Niveau erreicht haben, dass Disziplinarmaßnahmen oder eine Strafanzeige notwendig gewesen wären“, gegeben. Ott sei „eine sehr selbstbewusste Persönlichkeit“ und habe „oft Schwierigkeiten mit Vorgesetzten und Kollegen“ gehabt, skizzierte Gridling. Das habe dazu geführt, dass Ott am Ende in einer Position landete, „wo er als Einzelkämpfer tätig war“. Ott hätte sich „benachteiligt“ gefühlt.

Auf die Frage, ob er eine „Operation Doktor“ kenne – Ott behauptet, er habe im Interesse eines „befreundeten Partnerdienstes“ Datenabfragen und Recherchen zu einem abtrünnigen Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB getätigt –, erwiderte Gridling: „Ist mir aus den Medien bekannt. Es ist mir keine Amtshandlung bekannt, die eine solche Bezeichnung gehabt hätte.“

„James Bond wäre an der Dokumentation verzweifelt“

Dass man – wie Ott behauptet – im BVT mit fingierten oder falschen Aktenzahlen gearbeitet hätte, wies Gridling zurück. Ein derartiges Vorgehen wäre „schlicht eine Verfehlung. So etwas hat es nicht gegeben.“ Die Dokumentation sei im BVT „klar geregelt“ gewesen: „James Bond wäre an der Dokumentation verzweifelt, die es im BVT gegeben hat.“

Auf die Frage, weshalb Ott als Verbindungsbeamter aus der Türkei abgezogen wurde, verwies Gridling auf eine „Intervention für Red Bull bei einem türkischen General“. Dieses Vorgehen Otts hätte „mit seiner Funktion als Verbindungsbeamter nichts zu tun gehabt.“

„Das ist ganz eine bedeutende Gefährdung“

Gridling nahm auch zur Anschuldigung der Staatsanwaltschaft Stellung, der Inhalt eines Diensthandys eines hochrangigen ehemaligen Kabinettsmitarbeiters im Innenministerium hätte über Ott den Weg zum FSB gefunden und sei dort ausgewertet worden. „Das kann einen Schaden und eine Gefährdung für den Mitarbeiter bedeuten“, sagte Gridling. Die entsprechenden Daten seien „besonders sensibel“, der betroffene Mitarbeiter hätte allenfalls von russischer Seite „angeworben, kompromittiert, erpresst“ werden können: „Alle möglichen Vorstellungen muss man in Betracht ziehen. Das ist ganz eine bedeutende Gefährdung.“

Ott soll weiters dem früheren Generalsekretär im Außenministerium, Johannes Peterlik, die Namen von BVT-Beamten genannt und diese mit der Herstellung des Ibiza-Videos in Verbindung gebracht haben. Auch das war für Gridling nicht in Ordnung, der in diesem Zusammenhang betonte: „Es war nie ein BVT-Beamter involviert in die Ibiza-Geschichte.“

Einmal mehr kamen auch die justizintern fast schon berühmten Lederhosen-Fotos zur Sprache, die zwei BVT-Beamte und einen südkoreanischen Kollegen beim Kauf der traditionellen Beinkleider und in einer Karaoke-Bar zeigten. Dass Ott diese dem ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Hans-Jörg Jenewein weitergeleitet hatte, bezeichnete Gridling als „problematisch“. Es sei „schon sehr wichtig“, dass die Identitäten von an Botschaften tätigen Mitarbeitern geschützt werden: „Damit die Beziehung zu anderen Diensten nicht gestört wird.“

Lederhosen-Fotos für Jenewein „einprägsam“

Für Jenewein war die Sache mit den Lederhosen-Fotos „einprägsam“, wie er im Zeugenstand darlegte. Er habe Ott gefragt ob er die Fotos „eigentlich verwenden“ dürfe, bestätigte Jenewein. Er habe sie „einer Journalistin zeigen wollen“, es gehöre „zum Tagesgeschäft, dass Journalisten etwas bekommen.“

Jenewein stellte grundsätzlich nicht in Abrede, mit Ott „kommuniziert“ zu haben: „Über Chatdienste. Über Signal. Ich habe Informationen bekommen.“ Kennengelernt habe er Egisto Ott vor vielen Jahren, als dieser noch SPÖ-Personalvertreter war: „Wien ist ein Dorf.“

Abtrünniger FSB-Offizier erwartungsgemäß nicht erschienen

Punkt 12.00 Uhr wurde der abtrünnige FSB-Offizier vom vorsitzenden Richter als Zeuge aufgerufen, den Ott laut Anklage im Interesse Russlands ausspioniert haben soll, um den Aufenthaltsort des mit seiner Familie aus Russland Geflüchteten zu ermitteln. Der Mann war für den heutigen Verhandlungstag geladen. Erwartungsgemäß betrat er nicht den Verhandlungssaal, nachdem er bereits Mitte Februar das Landesgericht wissen hatte lassen, dass er aus Angst um sein Leben und das seiner Angehörigen nicht nach Wien kommen werde. Seine Angaben von der Polizei sollen ab 13.00 Uhr verlesen werden.

Ott steht wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauch, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte vor Gericht. Er weist sämtliche gegen ihn gerichteten Vorwürfe kategorisch zurück. Der Prozess ist vorerst bis 5. März anberaumt, es ist inzwischen aber klar, dass es zumindest einen weiteren Verhandlungstag geben wird.