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Wegen verbotener Veröffentlichung

Peter Pilz blitzt beim Höchstgericht ab

Die Pechsträhne des Ex-Grünen vor Gericht hält an. Nun hat ihm auch der Verfassungsgerichtshof eine Absage erteilt.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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  • Der Verfassungsgerichtshof hat den Antrag von Peter Pilz im Zusammenhang mit seiner Verurteilung wegen verbotener Veröffentlichung abgelehnt.
  • Pilz wurde im Oktober 2024 wegen verbotener Veröffentlichung nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Pilz soll 2010 Zitate aus einem Disziplinarverfahren eines Beamten im Fall Natascha Kampusch veröffentlicht haben.
  • Pilz wurde wegen übler Nachrede im Fall Pilnacek nicht rechtskräftig schuldig gesprochen und muss Entschädigungen zahlen.
Vor Gericht derzeit glücklos: Peter Pilz
© APA / Roland Schlager
Vor Gericht derzeit glücklos: Peter Pilz
© APA / Roland Schlager
21. Jänner 2026,
13:19 Uhr

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