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Amtsgeheimnis adé

Ab 1. September gilt Transparenz-Pflicht für den Staat

Die hundertjährige Geschichte der Geheimnistuerei und Gängelung ist zu Ende. Ab Montag müssen Ämter und Behörden alle Informationen veröffentlichen. Ausnahmen gibt es, aber nur wenige.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Ab dem 1. September gilt in Österreich eine Transparenzpflicht für den Staat, die die bisherige Amtsverschwiegenheit ablöst.
  • Das neue Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet öffentliche Stellen zur Auskunftserteilung innerhalb von vier Wochen.
  • Informationen von allgemeinem Interesse müssen proaktiv im Informationsregister veröffentlicht werden.
  • Ausnahmen von der Transparenzpflicht gibt es weiterhin, jedoch sind diese klar definiert.
  • Die Umsetzung des Gesetzes könnte anfängliche Schwierigkeiten mit sich bringen, aber es wird als wesentlicher Fortschritt angesehen.
Ja dürfen‘s denn das? Ab September muss die Republik sogar, nämlich Informationen veröffentlichen.
© Pismestrovic
Ja dürfen‘s denn das? Ab September muss die Republik sogar, nämlich Informationen veröffentlichen.
© Pismestrovic
Author Walter Hämmerle
Walter Hämmerle Leiter Innenpolitik
Leiter Innenpolitik
1. September 2025,
5:00 Uhr

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