Mehr als vier Jahre ist es her, dass der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sein Trauzeuge Walter Meischberger und der frühere Lobbyist Peter Hochegger im Buwog-Prozess schuldig gesprochen wurden. Beim Verkauf der Bundeswohnungsgesellschaften, unter anderem der Buwog, soll es in der Amtszeit von Finanzminister Grasser zu unerlaubten Absprachen und verdeckten Provisionszahlungen gekommen sein. Grasser und Meischberger haben das stets bestritten. In einem sich über drei Jahre erstreckenden Prozess schenkte die damalige Richterin jedoch der Anklage Glauben und verurteilte die Angeklagten. Diese legten Rechtsmittel ein, nun befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Causa.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Verfahren lesen Sie hier. Die zahlreich anwesenden Medienvertreterinnen und -vertreter haben sich um Grasser geschart, als dieser am Vormittag in den Saal marschierte. Auch an der Ankunft Meischbergers herrschte reges Interesse. Grasser vermied es, wie bereits im Prozess, Bilder von sich auf der Bank vor dem Senat zu produzieren. Ganz gelungen ist ihm das nicht, bevor die Kameraleute aus dem Saal befohlen wurden, erhaschten einige noch ein paar Bilder. Hochegger ist nicht anwesend, er habe sich einer Hüftoperation unterzogen, hieß es vor Verhandlungsbeginn.
Angebliche Straftat mehr als 20 Jahre her
Die Berichterstatterin hat nach Eröffnung durch die Vorsitzende des Fünf-Höchstrichter-Senats das Wort und trägt nun den bisherigen Prozessverlauf inklusive Urteile vor. Neben Grasser und Meischberger sitzen zudem der ehemalige Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, Georg Starzer, früher im Vorstand der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, und Gerald Toifl, der frühere Anwalt von Meischberger. Auch sie und ihre Verteidiger haben Rechtsmittel gegen ihre Verurteilungen eingebracht.
Die Berichterstatterin wiederholt die weitreichenden Vorwürfe gegen die in erster Instanz schuldig Gesprochenen. Es sei zu verschleierten Provisionen gekommen, die über Mittelsmänner und Zwischenkonten auch an Grasser geflossen sein sollen. Man habe sich die Dinge aufgeteilt, Meischberger habe Grasser dabei „auch psychischen Rückhalt geboten“. Die Berichterstatterin erläutert auch, welche Umstände sich erschwerend und erleichternd auf die noch nicht rechtskräftigen Urteile ausgewirkt haben. Mindernd ist vor allem die lange Verfahrensdauer. Wir erinnern uns: Die vermeintliche Straftat rund um den Verkauf der Buwog soll sich vor inzwischen mehr als 20 Jahren zugetragen haben.
Grasser-Anwalt: „Das Verfahren war nicht fair“
Und dann wird es spannend. Die Senatsvorsitzende Christa Hetlinger meldet sich zu einer digitalen Zustellung des OGH an die Verteidiger zu Wort, die im Vorfeld für Wirbel und wilde Gerüchte gesorgt hatte. Bei dem Papier handelte es sich um einen Einstellungsbeschluss des Landesgerichts Wien, wonach Grasser damals mit dem Wohnungsverkauf zu wenig Gewinn lukriert habe. Dieser Strang wurde eingestellt und die Zustellung dieser Entscheidung sorgte in Juristenkreisen für die Spekulation, der OGH könnte das Verfahren wegen eines Formalfehlers einstellen (wir haben berichtet) und Grasser in einem zentralen Punkt freisprechen. So eine Zustellung sei laut Hetlinger „nichts Ungewöhnliches“, der OGH müsse mögliche Verfahrensfehler von Amts wegen prüfen. Die Zustellung sei „aus Transparenz- und Fairnessgründen“ erfolgt.
Bereits nach einer Stunde ist die Berichterstatterin überraschend fertig, damit ist Grasser-Verteidiger Manfred Ainedter am Wort. Man habe in diesem ewigen Prozess schlicht „den Lieblingsschwiegersohn der Nation“ zu Fall bringen wollen. Man habe Grasser nie Fehlverhalten nachweisen können. Das Verfahren gleiche einer griechischen Tragödie, das Urteil könne einer Prüfung nicht standhalten. In dieselbe Kerbe schlägt auch Grassers zweiter Anwalt Norbert Wess: „Das Verfahren war nicht fair“.
„Beschämend“
Der erste Grund für die Nichtigkeitsbeschwerde ist den Buwog-Prozessbeobachtern im Saal gut bekannt: die angebliche Befangenheit der damaligen Richterin Marion Hohenecker. Ihr Mann hatte sich bekanntlich in Tweets (laut Verteidiger) abfällig über Grasser geäußert. Wess sei schockiert, dass man mit keinem Befangenheitsantrag dazu durchgekommen sei. Es habe mehrere familiäre Verflechtungen der Richterin mit dem Verfahren gegeben, die nicht zu akzeptieren sei. Es sei „beschämend“, dass die damalige Vorsitzende das Verfahren nicht abgegeben hat, sagt Wess. Und auch die damalige Sitzordnung und die Ton- und Bildaufnahmen im Saal seien nicht zu akzeptieren. Und auch das Urteil sei laut Wess „inhaltlich schlecht“ und „unerträglich falsch“.
Dann kommt auch noch ein dritter Verteidiger für Grasser, Universitätsprofessor Peter Lewisch, zu Wort. Der Jurist hatte dem ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz bekanntlich ein Gutachten ausgestellt, in dem er festhielt, dass es sich nicht um Korruption handle, wenn man sich durch Inserate freundliche Berichterstattung sichern will. Auch er sieht das Urteil als nicht haltbar an. Einiges wird wiederholt, wieder geht es um die familiäre Situation der Richterin und die Feststellung, dass Grasser in die vorgeworfenen Vorgänge nicht involviert gewesen sei. Als Lewisch fertig ist, verkündet die Senatsvorsitzende den Beginn der Mittagspause.
Um 13:30 Uhr ging es weiter - mit Meischbergers Anwalt Michael Dohr. Dieser kritisierte die lange Verfahrensdauer: „16 Jahre lang unter Verdacht zu stehen, ist für jeden Menschen unerträglich“ - egal ob schuldig oder nicht schuldig. Dohr ist der Meinung, dass bei dem erstinstanzlichen Urteil gegen den Grundsatz der Doppelbestrafung verstoßen wurde und kritisiert auch am Donnerstag Richterin Hohenecker. Eine „fehlerhafte Gerichtsbesetzung“ in erster Instanz sieht auch Otto Dietrich, Anwalt von Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics.
Gegen 15.30 wird der erste Verhandlungstag beendet, am Freitag soll es um 10.00 Uhr weitergehen. Beim Verlassen des Gerichtssaals gibt Grasser kein Medienstatement ab. Sein Anwalt Ainedter rechnet mit einer Entscheidung des OGH am kommenden Montag.