Ende März entscheidet sich, ob es in der Buwog-Affäre rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie weitere Angeklagte wie Grassers Trauzeugen Walter Meischberger und den Lobbyisten Peter Hochegger bei den erstinstanzlichen Urteilen bleibt. Ab 20. März behandelt der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem mehrtägigen öffentlichen Gerichtsverfahren die Nichtigkeitsbeschwerden und Strafberufungen der nicht rechtskräftig Verurteilten. Vier Termine sind bis 25. März angesetzt.
Buwog-Affäre
Karl-Heinz Grasser und Co. stehen "Schicksalstage" im Justizpalast bevor
Ex-Finanzminister Grasser wurde 2020 wegen Untreue, Beweismittelfälschung und illegaler Geschenkannahme verurteilt. Ab 20. März startet ein Verfahren am OGH.
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