Im Kapitel Asyl und Migration war sich die Dreierkoalition bereits im ersten Verhandlungsanlauf erstaunlich schnell einig, obwohl ÖVP, SPÖ und Neos zuvor deutlich unterschiedliche Zugänge zum Thema hatten. Im nun vorliegenden Regierungsprogramm hat man sich auf einige Verschärfungen geeinigt, die, so steht es im Papier an mehreren Stellen, langfristig die Zahlen der Ankommenden reduzieren sollen. Ebenfalls im Programm findet sich mehrfach der Satz „Asylwerber dürfen kein nationales Sicherheitsrisiko darstellen“.
Unter anderem findet sich im Kapitel die Ankündigung, dass der Familiennachzug „mit sofortiger Wirkung vorübergehend und im Einklang mit Art. 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) gestoppt“ werde. Auf EU-Ebene will man sich laut Papier dennoch für Verschärfungen wie eine verpflichtende medizinische Altersfeststellung und einen Familiennachzug nach einer Heirat erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr. Zudem soll eine Erweiterung des Straftatbestandes durch wissentlich falsche Angaben eines internationalen Schutzstatus geprüft werden.
Notfallklausel und Rückkehrzentren
Auch eine Anwendung der EU-Notfallklausel, die ein sofortiges Aussetzen der Prüfung von Asylanträgen möglich machen würde, wird im Papier in Aussicht gestellt. Freilich sind die rechtlichen Hürden für das Einsetzen einer solchen Klausel hoch, aus jetziger Sicht wären die Voraussetzungen dafür (vor allem durch sinkende Asylzahlen) nicht gegeben, wie unter anderem der Europarechtler Walter Obwexer erklärt. Mehr dazu lesen Sie hier. Das inzwischen recht undurchsichtig gewordene Asylrecht will man novellieren und bereinigen.
Abgelehnte Asylwerberinnen und -werber will man in eigenen „Rückkehrverfahrenszentren“ unterbringen. Es sollen entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, „die zur Prävention des Abtauchens eines abgelehnten Asylwerbers entsprechende Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit legitimieren“. Im Zuge des Asylverfahrens sollen zudem Audioprotokolle angefertigt werden. Ebenfalls im Papier steht die Feststellung der ÖVP, in Sachen Aufnahme bereits genug getan zu haben und künftig keine Asylwerber im Zuge einer EU-weiten Verteilung aufnehmen zu wollen.
Leistungskürzungen und Verwaltungsstrafen
Im Integrationsbereich ist ein rechtlich verbindliches Integrationsprogramm „ab Tag 1“ vorgesehen. Darin enthalten sein sollen Integrationsberatung inklusive Kompetenz-Screening, Erwerb der deutschen Sprache, Wertevermittlung, Grundregelkurse und gemeinnützige Tätigkeiten. Wer dem nicht nachkommt, dem sollen Leistungskürzungen drohen. Am Ende von Deutschkursen muss eine Abschlussprüfung absolviert werden, wer diese nicht besteht, dem könnten Selbstbehalte drohen. Zudem will man ein Kopftuchverbot für minderjährige Mädchen prüfen. Mit der Anerkennung beruflicher Abschlüsse aus dem Ausland soll es künftig schneller gehen. Und: „Volle Sozialleistungen erst nach einer Wartefrist von bis zu drei Jahren während der Integrationsphase im verfassungs- und europarechtlichen Rahmen“.
Im Bereich Staatsbürgerschaft will man die Deutschkenntnisse als Voraussetzung verschärfen, einen verpflichtenden Staatsbürgerschaftskurs einführen und den Prozess selbst entbürokratisieren. Spannender Zusatz: „Leichte Verwaltungsübertretungen stellen künftig kein Hindernis mehr dar.“ Für Schulen soll ein Deradikalisierungskonzept entworfen werden, Verwaltungsstrafen sollen indes Eltern drohen, die ihre Mitwirkungspflicht verletzen.
Messenger-Überwachung soll kommen
Im Bereich „Innere Sicherheit“ verkündet die Regierung, die Exekutive mit „nicht tödlichen Waffensystemen“ wie Tasern auszustatten, den Fuhrpark zu modernisieren und regionale Polizeiinspektionen auszubauen. Das Wort „Messenger-Überwachung“ findet sich nicht im Programm, sehr wohl aber das eigentliche Vorhaben: die „Schaffung einer verfassungskonformen Gefährder-Überwachung zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung“. Zudem soll jedes Jahr ein Rechtsextremismusbericht veröffentlicht werden, die FPÖ wollte dies zuletzt abschaffen.