Um, so die Argumentation, die Studiendauer an Universitäten „im volkswirtschaftlichen Interesse“ zu verkürzen, sollte die nächste Regierung eine Grundsicherung für Studierende einführen. Diese sollte in Höhe der Ausgleichszulage, also bei rund 1200 Euro, angesiedelt sein. Im Gegenzug würden die Familien- und die Studienbeihilfe gestrichen werden.