Hat sie oder hat sie nicht Verfassungsbruch begangen? Diese Frage steht im Zentrum der Auseinandersetzung über das Vorgehen der grünen Umweltministerin Leonore Gewessler, die am Montag gegen den Willen der ÖVP im Namen der Republik für die EU-Renaturierungsrichtlinie stimmte. Die Volkspartei sagt Ja und stützt sich unter anderem auf die Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes im Kanzleramt. Die Grünen sagen Nein und sehen ihre Auslegung durch vier von ihnen in Auftrag gegebene Rechtsgutachten bestätigt.