Der den Parteien übermittelte Abschlussbericht zum COFAG-Untersuchungsausschuss ist mit zahlreichen Forderungen gespickt, sowohl zum Untersuchungsgegenstand als auch dem Verfahrensrecht selbst. Die Verfahrensrichterinnen und -richter verlangen darin etwa mehr Kompetenzen, zum Beispiel bei der Ladung von Auskunftspersonen. Im konkreten Fall der Covid-Finanzierungsagentur fordern sie, dass geförderte Unternehmen keine Boni und Dividenden auszahlen.
COFAG-U-Ausschuss
Bericht sieht keine Bevorzugung einzelner Milliardäre
Einzelne Unternehmen hätten von Corona-Förderungen aufgrund ihrer Konzernstruktur besonders profitiert. Die Verfahrensrichter empfehlen, dass geförderte Unternehmen keine Boni und Dividenden auszahlen.
© APA / Roland Schlager