Trotz eines internationalen Haftbefehls wird der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu am Mittwochabend in Ungarn erwartet. Regierungschef Viktor Orban hatte Netanyahu vergangenen November eingeladen und ihm garantiert, dass er den internationalen Haftbefehl nicht beachten werde. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) verdächtigt den rechtskonservativen Politiker, für Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen verantwortlich zu sein.
Netanyahu weist die Vorwürfe zurück. Für Mittwoch wird nur die Ankunft erwartet, voraussichtlich abends. Die Rückreise nach Israel ist am Sonntag vorgesehen.
Wie ist die Ausgangslage?
Der Internationale Strafgerichtshof hatte im vergangenen November den Haftbefehl gegen Netanyahu wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg erlassen. Dem israelischen Ministerpräsidenten werden die folgenden Verbrechen vorgeworfen: Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung; vorsätzliche Verursachung großer Leiden oder schwerer Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit; vorsätzliche Tötung; vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung; Ausrottung, Mord und Verfolgung.
Das Gericht aber verfügt selbst nicht über eine Polizeimacht, um den Gesuchten auch tatsächlich festzunehmen. Dazu ist es abhängig von der Kooperation der Vertragsstaaten. Israel ist nicht Mitglied, Ungarn sehr wohl. Daher müsste Netanyahu verhaftet werden, wenn er ungarischen Boden betritt.
Gibt es keine Immunität für Netanyahu?
Hier geht es um ein Grundprinzip des Weltstrafgerichts: Jeder ist vor dem Gericht gleich, und keiner kann sich mit Berufung auf ein Amt der Strafverfolgung entziehen.
Wenn Staaten Bedenken hätten, stehe es ihnen frei, das Gericht zu konsultieren, sagte ein Sprecher des Strafgerichtshofes in Den Haag. „Es ist jedoch nicht Sache der Staaten, einseitig über die Stichhaltigkeit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheiden.“ Entscheidungen des Gerichts können schließlich auch vor Gericht angefochten werden.
Müsste Ungarn Netanyahu also festnehmen?
Ungarn ist einer der 125 Vertragsstaaten des Gerichts. Es hat den Grundlagenvertrag, das sogenannte Römische Statut, ratifiziert. Danach sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, Anordnungen des Gerichts auszuführen. Sie müssen Haftbefehle vollstrecken, wenn sich ein Gesuchter auf ihrem Hoheitsgebiet befindet. Aus internationaler Sicht muss Ungarn Netanyahu also festnehmen.
Ungarn hat das Statut des Strafgerichtshofs allerdings nie zu einem Teil seines nationalen Rechts gemacht. Das Land verstoße deshalb „gegen nichts“, wenn es Netanyahu nicht festnehme, sagte der Kanzleramtsminister Gergely Gulyás laut ungarischen Medien während einer Pressekonferenz. „Dank des ehemaligen Präsidenten János Áder“ habe man es „im Gefühl“ gehabt, das Römische Statut „nie zu einem Teil des nationalen Rechts zu machen“.
Was passiert, wenn ein Staat seiner Pflicht nicht nachkommt?
Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Und diese kann dann über weitere Maßnahmen gegen diesen Staat entscheiden. Große Folgen aber wird das kaum haben. Für das Gericht steht dagegen einiges auf dem Spiel. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts.
Unterliegen die Verbrechen Netanyahus nur dem Römischen Statut?
Insbesondere die Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung werden nicht erst seit der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshof geahndet. Der Schutz der Zivilbevölkerung wurde 1949 - auch als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg - Teil des Internationalen Rechts im Rahmen der vier Genfer Konventionen. Diese wurden 1954 von Ungarn ratifiziert. Auch auf Basis dessen könnte Ungarn Netanyahu festnehmen, denn die ihm vorgeworfenen Verbrechen unterliegen der „universellen Gerichtsbarkeit“ - das heißt, sie können auch unabhängig von dem Ort, an dem sie begangen wurden, und der Staatsangehörigkeit des Täters oder des Opfers geltend gemacht werden.
Ist Ungarn ein Einzelfall?
Ungarn ist das erste europäische Land, in das Netanyahu nach Ausstellung des Haftbefehls reist. Aber es steht nicht allein da. Auch Frankreich, Italien und Polen hatten bereits suggeriert, dass sie den Haftbefehl nicht vollstrecken würden. Auch der deutsche Bundeskanzler in spe, Friedrich Merz, hatte angekündigt, Netanyahu nach Deutschland einladen zu wollen. Er werde Wege finden, dass dieser nicht festgenommen werden müsse. Österreich hatte die Gerichtsentscheidung zwar kritisiert, würde den Haftbefehl wohl aber umsetzen.
Was sagen Menschenrechtsorganisationen?
Organisationen wie Amnesty International beklagen immer wieder, dass internationale Haftbefehle nicht konsequent von allen Mitgliedstaaten des Gerichts vollstreckt werden. „Dass selbst deutsche Politiker über Schutzmechanismen nachdenken und Friedrich Merz „Mittel und Wege“ sucht, Netanyahu in Berlin zu empfangen, zeigt die gefährliche Erosion rechtsstaatlicher Prinzipien in der EU“, sagte Alexander Schwarz von der NGO European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) laut einer Aussendung. „Wer (Russlands Präsidenten Wladimir) Putin vor Gericht stellen will, Netanyahu aber verschont, ist doppelzüngig und unglaubwürdig.“