Die Ampel für die Städte Graz, Wien und Linz sowie den Bezirk Kufstein am Freitag wird auf Gelb geschaltet. Das bedeutet "mittleres Risiko" und eine verstärkte Maskenpflicht für Schulen, Handel, Gastronomie sowie - ab Inkrafttreten eines neuen Gesetzes Ende September - Veranstaltungen. Die neue Corona-Homepage beschreibt im Detail, was das heißt:

Mund-Nasen-Schutz gilt:

  • in allen öffentlichen Verkehrsmitteln: gilt bereits
  • beim Betreten von Lebensmittelgeschäften, Tankstellen mit Lebensmittelverkaufsstellen, Banken und Post-Filialen: gilt bereits
  • im Kundenbereich aller anderen Geschäfte und Betriebsstätten in geschlossenen Räumen (ausgenommen Gastronomie), sofern es sich um geschlossene Räume handelt: voraussichtlich ab 11. September
  • in der Gastronomie gilt die Maskenpflicht für das Personal im Service: voraussichtlich ab 11. September
  • in Dienstleistungsbetriebe für Betreiberinnen und MitarbeiterInnen beim Kundenkontakt, sofern der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann und es keine anderen geeignete Schutzvorrichtungen gibt: gilt bereits
  • in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs (z.B. Apotheken, Pflegeheime, Spitäler, Arztpraxen) für KundInnen, BesucherInnen und PatientInnen: gilt bereits
  • bei Kontakt mit Risikogruppen (gilt bereits)

Eine Ausnahme besteht nur für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Für Veranstaltungen und Versammlungen wird gelten (nach entsprechendem Gesetzesbeschluss, vorraussichtlich ab 1. Oktober):

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen (Oper, Theater, Sportstätten, Kongresszentren, etc.):

  • maximal 2.500 Personen, ab 500 Personen nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 200 Personen nur mit Präventionskonzept
  • Mund-Nasen-Schutz für alle BesucherInnen (auch am Sitzplatz)
  • Mund-Nasen-Schutz für Personal mit Besucherkontakt
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze in geschlossenen Räumen:

  • maximal 100 Personen
  • Mund-Nasen-Schutz für alle BesucherInnen
  • Mund-Nasen-Schutz für Personal mit Besucherkontakt
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung und zur Erstellung eines Präventionskonzepts

Fach- und Publikumsmessen:

  • Keine Personenobergrenze, aber nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde, ab 200 Personen nur mit Präventionskonzept
  • Mund-Nasen-Schutz für BesucherInnen und Personal mit Besucherkontakt
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien (Oper, Theater, Sportstätten, etc.)

  • maximal 5.000 Personen, ab 750 nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde
  • Mund-Nasen-Schutz für BesucherInnen (außer am fixen Sitzplatz) und für Personal mit Besucherkontakt
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze im Freien:

  • maximal 100 Personen
  • Mund-Nasen-Schutz für BesucherInnen und Personal mit Besucherkontakt
  • Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung

Als Sperrstunde gilt nach wie vor 1 Uhr. Details zu den Vorschriften für Präventions- und Hygienekonzept finden Sie auf der Homepage.