Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will die jüngsten Aussagen von VwGH-Präsident Clemens Jabloner in Sachen zweisprachige Ortstafeln nicht kommentieren. Auch ob eine Ministeranklage in diesem Zusammenhang durch die Bundesregierung überhaupt möglich wäre, will VfGH-Sprecher Christian Neuwirth nicht beurteilen. Die Klärung dieser Frage wäre nämlich im Fall des Falles bereits Teil des Verfahrens, sagte Neuwirth am Donnerstag zur Austria Presse Agentur.

Keine Stellungnahme. "Sollte eine Ministeranklage gegen wen auch immer beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden, dann muss zunächst im verfassungsgerichtlichen Verfahren geklärt werden, ob diese Anklage überhaupt zulässig ist", so Neuwirth: "Das betrifft auch die Frage, ob das Organ, das die Anklage eingebracht hat, dafür überhaupt zuständig ist. Weil das schon Bestandteil des Verfahrens wäre, kann man dazu keine Stellungnahme abgeben."