Der ehemalige Nationalratsabgeordnete und nunmehrige Polit-Blogger und Influencer Gerald Grosz hat in einer Internet-TV-Sendung behauptet, dass die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an den abgeleisteten Präsenzdienst gekoppelt sei. Demnach sei beim Antrag ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Grosz sagte dazu in der Sendung: „Die Waffenverbotsdebatte wird über die notwendige Debatte über ein Systemversagen gelegt. Die derzeitige Praxis hätte ausgereicht, dass der Attentäter von Graz niemals eine Waffe bekommen hätte.“
Voraussetzungen für die Waffenbesitzkarte
Die Darstellung ist falsch. Um in Österreich eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen notwendig: Der Antragsteller muss ein unbescholtener Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums und mindestens 21 Jahre alt sein. Zudem hat er eine glaubhafte Begründung für den Antrag vorzulegen – etwa als Sportschütze –, ein psychologisches Gutachten sowie den Nachweis über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen (Waffenführerschein) zu erbringen. Die genauen Bestimmungen sind hier nachzulesen.
Kein Nachweis über Wehrdienst
„Für den Antragsteller besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Nachweis über Wehrdienst bzw. Untauglichkeit vorzulegen“, bestätigt ein Sprecher des Innenministeriums der Kleinen Zeitung. Darüber hinaus dürfen die Ergebnisse psychologischer Untersuchungen im Rahmen der Stellung nicht an andere Behörden weitergegeben werden – es sei denn, die betroffene Person stimmt schriftlich zu.
Zivildiener haben 15-jähriges Waffenverbot
Für Zivildiener gilt wiederum ein ab Eintritt in den Zivildienst ein 15-jähriges Waffenverbot. Dennoch können auch Zivildiener eine Waffenbesitzkarte erwerben, weil sie etwa Sportschützen oder Jäger sind. Allerdings muss der Antragsteller zuerst einen Antrag auf Aufhebung des Waffenverbots stellen. Diese Aufhebung erfolgt per Bescheid. Erst dann kann um eine Waffenbesitzkarte angesucht werden. Untaugliche Personen unterliegen ex lege nicht einem Waffenverbot – sie haben den Dienst an der Waffe nicht verweigert, sondern wurden aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert.