Am 5. September muss sich der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister wegen Besitzes und Herstellung zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen am Wiener Landesgericht verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen dem 43-Jährigen -für Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung - nicht nur bis zu drei Jahre Haft, sondern zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Fotos von Kindesmissbrauch
Ex-Burgschauspieler Teichtmeister: Gutachten geht von psychischer Störung aus
Dem Ex-Burgtheater-Schauspieler wird der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen vorgeworfen. Er soll auch kinderpornografisches Material verändert haben, was den Tatbestand der Herstellung erfüllen würde.
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