Der Fall Teichtmeister geht als Paradefall dafür durch, dass immer etwas passieren muss, damit etwas passiert. Staatsanwälte hätten schon längst darauf gedrängt, dass es höhere Strafen und auch eine andere Bezeichnung für das Delikt "Pornografische Darstellung Minderjähriger", oder wie man es künftig nennen wird, "Darstellung von Missbrauch Minderjähriger" braucht. Jetzt scheint alles auf einmal möglich: Umbenennung, Strafverschärfung, Kinderschutz, sogar Präventionsarbeit.