Der Fall Teichtmeister geht als Paradefall dafür durch, dass immer etwas passieren muss, damit etwas passiert. Staatsanwälte hätten schon längst darauf gedrängt, dass es höhere Strafen und auch eine andere Bezeichnung für das Delikt "Pornografische Darstellung Minderjähriger", oder wie man es künftig nennen wird, "Darstellung von Missbrauch Minderjähriger" braucht. Jetzt scheint alles auf einmal möglich: Umbenennung, Strafverschärfung, Kinderschutz, sogar Präventionsarbeit.
Sie wollen weiterlesen?
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano"). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.