Das gab der Rechtsvertreter der Familie, Florian Höllwarth, am späten Freitagnachmittag bekannt. "Diese Überlegung ist mit Sicherheit in meinem Kopf", meinte der Rechtsanwalt im Gespräch mit der APA.

Es gelte jetzt, zunächst den Akt zu studieren und das Strafverfahren abzuwarten. Er werde "in aller Ruhe und eingehend" mögliche Fehler der Behörden prüfen, die für ihn nahe liegen. Denn unter den festgenommenen Tatverdächtigen befänden sich Männer, die längst einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten hätten und sich im Tatzeitpunkt nicht mehr im Land befinden hätten dürfen. "Das verstehen die Leute nicht. Einerseits werden gut ausgebildete, bestens integrierte Geflüchtete abgeschoben, Lehrlinge, die einen Arbeitsplatz ausfüllen und für ihren Chef da sind. Und diese Leute (gemeint: die Tatverdächtigen, Anm.) sind unkontrollierbar weiter da und ihr Asylverfahren kann nicht zu Ende gebracht werden", hielt Höllwarth fest.

U-Haft wurde bereits verhängt

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat am Freitag im Zusammenhang mit der am vergangenen Wochenende getöteten 13-Jährigen über zwei Tatverdächtige im Alter von 16 und 18 Jahren die U-Haft verhängt. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn bekannt. Die beiden aus Afghanistan stammenden Burschen hätten vor der Haftrichterin Angaben gemacht und sich nicht geständig gezeigt. Die U-Haft sei bis 16. Juli rechtswirksam, sagte Salzborn.

Wie die Sprecherin erläuterte, wurde die U-Haft wegen des Verdachts auf Vergewaltigung mit Todesfolge verhängt. Demnach wird derzeit nicht wegen Mordes ermittelt, was sich jedoch jederzeit - sollte sich die Beweislage ändern - modifizieren lässt. Wesentlich dafür dürfte das schriftliche Obduktionsgutachten sein, das noch nicht vorliegt und von dem sich die Strafverfolgungsbehörden nähere Aufschlüsse zur Todesursache erhoffen. Nach Auffinden der Leiche hatte es seitens der Polizei geheißen, das Mädchen sei erstickt bzw. erstickt worden.

Dem Vernehmen bestreiten die in U-Haft genommenen Tatverdächtigen, Tötungshandlungen gesetzt zu haben. Sie behaupten, das Mädchen hätte aufgrund der konsumierten Drogen - es soll sich um eine größere Menge Ecstasy gehandelt haben - das Bewusstsein verloren.

Der jüngste der vier Tatverdächtigen in der Causa sagte heute vor der Haftrichterin und seinem Verteidiger: "Sie war meine Freundin." Er sei weder an der Vergewaltigung beteiligt gewesen, noch habe er etwas mit ihrem Tod zu tun, sagte der junge Afghane. Stattdessen sagte er aus, dass er selbst betäubt worden sei. "Fakt ist, mein Klient bekennt sich nicht schuldig", erklärte Strafverteidiger Peter Philipp vor Medienvertretern. 

Der 16-Jährige habe das Mädchen aus Tulln schon zuvor mehrmals getroffen und sei sehr traurig: "Niemals hätte ich ihr etwas angetan." 

Betäubt, missbraucht, entsorgt

Sie soll sich mit dem Burschen am vergangenen Freitag zunächst am Donaukanal getroffen und diesen dann in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet haben. Dort soll sie Ecstasy bekommen haben und dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge von zumindest zwei Verdächtigen missbraucht worden sein. Offizielle Bestätigung seitens der Strafverfolgungsbehörden gab es dafür vorerst keine.

Mittlerweile befinden sich in dieser Sache drei mutmaßliche Täter bzw. Mittäter - neben dem 16- und dem 18-Jährigen ein Landsmann in Alter von 23 Jahren - in Haft. Nach einem möglichen vierten Tatbeteiligten aus Afghanistan - er ist 22 Jahre alt - wird über die Landesgrenzen hinaus gefahndet. Ob auch der am Mittwoch festgenommene 23-Jährige in U-Haft genommen wird, entscheidet sich am Wochenende.

Viele Jahre hinter Gittern

Bezogen auf das allfällige Strafausmaß, das den Tatverdächtigen im Fall einer Anklageerhebung droht, würde es übrigens keinen Unterschied machen, ob sie wegen Mordes oder Vergewaltigung mit Todesfolge belangt werden. Die Obergrenze des Strafrahmens wäre dieselbe - der 16-Jährige müsste nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit bis zu 15 Jahren, der 18-Jährige als junger Erwachsener mit bis zu 20 Jahren und die über 21-Jährigen mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen.