Am Montag ist in Wien ein einjähriger Bub von einem Rottweiler attackiert worden. Das Kind wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Die Hundebesitzerin war alkoholisiert, als der Vorfall passierte. Die Diskussion um sogenannte Listenhunde und Hundeführerscheine ist erneut entflammt. Was bedeutet "Listenhund" überhaupt, welche Pflichten haben Hundebesitzer und wie soll man sich verhalten, wenn ein Hund plötzlich auf ein Kleinkind zukommt?

Pflichten der Hundebesitzer

  • In Wien müssen Hunde in der Öffentlichkeit entweder an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen. Sogenannte Listenhunde, zum Beispiel Rottweiler oder Bullterrier, dürfen bis zur Absolvierung des Hundeführscheins außerhalb des privaten Bereichs nur mit einem Maulkorb geführt werden.
  • In größeren Menschenansammlungen, in Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln muss bei allen Hunden immer beides eingesetzt werden. Deswegen sei es "wichtig, das Tier schon früh an den Beißkorb zu gewöhnen", erläuterte Katja Wolf, Pressesprecherin des österreichischen Kynologenverbands.
  • "Es ist auch sehr wichtig, mit dem Tier in die Hundeschule zu gehen. Wenn ich etwa weiß, dass mein Hund Probleme mit Kindern hat, kann ich Schulen oder Kindergärten meiden", erklärte Wolf. Wenn man Leine und Maulkorb zusammen benutzt, sei man jedenfalls auf der sicheren Seite.

Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass Kinder keine Angst vor ihrem Tier haben müssen, sagte Wolf. "Ein Kleinkind ist höchst schützenswert." Für einen Hund seien die Bewegungen von spielenden oder hüpfenden Kinder extrem spannend. "Wenn ich als Besitzer so was sehe, nehme ich den Hund extra fest an die Leine." Wolf appellierte an alle Hundesitzer, das Tier nicht aus den Augen zu lassen.

Im Falle des Falles: Ruhe bewahren

Falls Kind und Vierbeiner aufeinandertreffen, empfiehlt sie Ruhe zu bewahren. "Auf einen fremden Hund solle man nie zulaufen. Kinder müssen auch lernen, dass manche Hunde einfach nicht gestreichelt werden wollen."

Wird man dennoch von einem Hund attackiert, rät Wolf auf jeden Fall ruhig zu bleiben und einen Gegenstand zwischen sich und das Tier zu bringen, etwa einen Regenschirm. Weglaufen sollte man nicht, das würde den natürlichen Jagdinstinkt eines Hundes wecken. Ebenso empfehle es sich nicht ein Kind hochzuheben, da die Bewegung den Vierbeiner zusätzlich reizen könne. Das Beste sei, Passanten oder den Hundebesitzer um Hilfe zu bitten.

Listenhunde mit langer Geschichte

Rottweiler zählen zu den ältesten Hunderassen der Welt. In der Vergangenheit wurden sie vor allem zum Viehtreiben verwendet. Dafür war die Zucht der Rottweiler auf Kraft, Ausdauer und Klugheit gerichtet. Ihren Namen erhielten die Hunde im Mittelalter. Weil sie vor allem in der deutschen Stadt Rottweil verbreitet waren, wurden sie Rottweiler genannt.

In den letzten Jahren - auch in der teils heftigen Diskussion um den Hundeführschein - hat das Image der Rottweiler gelitten. Immer wieder ereigneten sich Vorfälle, bei denen Menschen von Rottweilern gebissen wurden. Deswegen stehen Rottweiler auch auf der Liste der gefährlichen Hunderassen. In der Debatte wurde oft der Begriff "Kampfhunde" für diese Listenhunde verwendet. Besitzer von Rottweilern müssen zur Haltung einen Hundeführschein absolvieren.

Der Rottweiler gilt als temperamentvoller, aufmerksamer, starker, gehorsamer, draufgängerischer, harter und unerschrockener Hund mit angeborenem Schutzverhalten. Fremden gegenüber ist er wenig misstrauisch und anhänglich, heißt es auf der Homepage zum Österreichischen Hundeführschein. Dort wird auch daran erinnert, dass der Rottweiler als mutig und verteidigungsbereit gilt und gerne zur Dominanz neigt. Demnach braucht er eine konsequente, aber einfühlsame Erziehung, engen Kontakt zur Familie und ausreichend Bewegung und Beschäftigung. Auf der Homepage des Österreichischen Rottweilerklubs werden die Tiere als kinderliebend, sehr anhänglich, gehorsam, führig und arbeitsfreudig beschrieben.

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