Vier Jahre Freiheitsstrafe und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautete am Landesgericht Korneuburg am Montag das nicht rechtskräftige Urteil für einen AHS-Lehrer, dem unter anderem sexueller Missbrauch von vier unmündigen Schülerinnen vorgeworfen worden war. Außerdem muss der 37-Jährige den Opfern je 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dazu kam ein fünfjähriges Berufsverbot.

Die U-Haft seit Ende November 2017 wird auf die Strafe angerechnet. Die Causa war von Eltern angezeigt worden, deren Kind sich ihnen anvertraut hatte.

Trotz Unbescholtenheit und Geständnis war mit einer unbedingten Strafe vorzugehen, hieß es in der Urteilsbegründung unter Hinweis auf die Schwere der Taten und deren mehrfache Begehung über einen mehrwöchigen Zeitraum hinweg. Es habe sich also nicht um einen einmaligen Übergriff gehandelt, betonte der Richter. Der Angeklagte müsse therapiert werden - daher die Einweisung.

Laufend Grenzüberschreitungen

Es tue ihm aufrichtig leid, hatte der 37-Jährige in seinem Schlusswort vor der Beratung der Schöffen beteuert. Wenn einem eine Zwölfjährige in sexueller Hinsicht gefällt, "dann ist das nicht normal", hatte die Anklägerin gemeint. Sie verwies darauf, dass der Pädagoge laufend Grenzüberschreitungen begangen habe, die allerdings immer schlimmer geworden seien - von Fotocollagen pornografischen Inhalts bis zu geschlechtlichen Handlungen im "Projektunterricht". Es sei in keinem Fall zu Hautberührungen gekommen, sagte die Verteidigerin. Beide gaben dann zum Urteil keine Erklärung ab.