Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, bestätigte die Rechtsvertreterin des jungen Mannes am Donnerstag auf Anfrage den Onlinebericht. In dem Bescheid des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl wurde der Tageszeitung zufolge mitgeteilt, dass der Antrag auf Internationalen Schutz abgewiesen werde. Eine aufschiebende Wirkung gebe es nicht.

Beantragt worden sei nun auch eine Anerkennung der aufschiebenden Wirkung, sagte die Rechtsanwältin des Afghanen. Sie hielt zudem fest, dass ihr Mandant, der sich seit Jahren in Österreich befinde, nach dem Prozess nicht untergetaucht sei.

Hoffnung auf neuen Prozess

Ewald Stadler, der Opfervertreter des Mädchens, hoffe auf einen neuen Prozess, berichtete der "Kurier". Bei einem Schöffenverfahren wie in diesem Fall sei eine Verhandlung in Abwesenheit von Angeklagten nicht möglich, hieß es von der Staatsanwaltschaft St. Pölten auf APA-Anfrage.

Die Anklagebehörde hatte den beiden jungen Männern vorgeworfen, eine damals 15-Jährige am 25. April 2017 auf dem Weg vom Bahnhof Tulln zur Wohnung ihres Vaters verfolgt und mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Angeklagten - ein Afghane und ein Somalier - hatten sich in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess am 27. März nach Angaben ihrer Verteidigerinnen nicht schuldig bekannt. Die Männer sprachen demnach davon, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sei.

Die Staatsanwaltschaft meldete gegen die Freisprüche im Zweifel Nichtigkeitsbeschwerde an, über diese hat der Oberste Gerichtshof (OGH) zu entscheiden. Die beiden jungen Männer, die vor dem Prozess monatelang in U-Haft saßen, wurden am 27. März nach einer Haftprüfungsverhandlung im Anschluss an die Urteilsverkündung auf freien Fuß gesetzt.