Der österreichische Facebook-Kläger Maximillian Schrems hat einen Etappensieg vor dem Europäischen Gerichtshof errungen. Der EuGH-Generalanwalt erklärte am Mittwoch die Entscheidung der EU-Kommission zum "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA über ein angemessenes Datenschutzniveau für ungültig. Schrems hatte in dem Rechtsstreit (C-362/14) gegen die Übermittlung von Facebook-Daten an die USA geklagt.

Nach Ansicht des Generalanwaltes hindert die Entscheidung der EU-Kommission, mit der die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in den Vereinigten Staaten festgestellt wird, die nationalen Behörden nicht daran, die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer von Facebook an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, auszusetzen.

Schrems: "Arbeit könnte sich ausgezahlt haben"

Der österreichische Facebook-Kläger Maximilian Schrems hat sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über die Entscheidung des EuGH-Generalanwalts gezeigt: "Es scheint, als könnte sich die jahrelange Arbeit ausgezahlt haben. Nun müssen wir hoffen, dass die EU-Richter der Ansicht des Generalanwalts im Prinzip folgen werden."