In einem fortgesetzten Prozess in Salzburg um die Hintergründe eines ungeklärten Mordes an einem Autohändler (41) nahe des Salzburger Fuschlsees vom August 2007 ist ein 60-Jähriger vom Vorwurf der Freiheitsentziehung und Nötigung freigesprochen worden. Der Beschuldigte habe laut Anklage das spätere Mordopfer unter Vorhalt einer Waffe zwingen wollen, ihn nach Wien zu einer Aussprache zu begleiten.
Mangels stichhaltiger Beweise
Der Angeklagte, der von Rechtsanwalt Georg Schmeissner verteidigt wurde, hatte zu Prozessbeginn am 21. November 2014 seine Unschuld beteuert. Dann hüllte er sich in Schweigen. Eine anonymisierte Zeugin sollte mehr Aufschluss in der Causa bringen. Sie war aber kurz vor der heutigen Verhandlung an einer schweren Krankheit gestorben. Von der Frau lagen schriftlichen Angaben vor, die laut Richterin Madeleine Vilsecker aber widersprüchlich waren. Der Freispruch in allen Punkten der Anklage ist mangels stichhaltigen Beweisen ergangen. Staatsanwalt Marcus Neher kündigte Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld an.
Der Staatsanwaltschaft zufolge war der beschuldigte Serbe Joan M. im Tatzeitraum 17. bis 25. August 2007 mit dem Mordopfer, dem bosnischen Autohändler Tomislav J., und einem weiteren Mann in einem Auto unterwegs gewesen. Die beiden Männer hätten den Autohändler dazu nötigen wollen, mit ihnen nach Wien zu fahren, um finanzielle Differenzen mit einer vierten Person auszuräumen.
Leiche von Wanderern entdeckt
Der Autohändler war offenbar ein Mittelsmann für Falschgeld- oder Drogengeschäfte in Europa. Wegen eines Streites mit Hintermännern um rund 120.000 Euro sollte die Aussprache in Wien stattfinden. Dazu kam es aber nicht mehr. Die Leiche des erschossenen Autohändlers wurde am 25. August 2007 von Wanderern in Hof bei Salzburg nahe des Fuschlsees entdeckt.
Der Begleiter des nun angeklagten Serben, ein kroatischer Staatsbürger, steht im Verdacht, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg führt gegen diesen Mann ein abgesondertes Verfahren. Er hält sich offenbar im Ausland auf und ist derzeit für die österreichischen Behörden nicht greifbar. Ursprünglich wurde ein bosnischer Geschäftsmann des Mordes verdächtigt. Die Ermittlungen gegen den Mann, der in Salzburg lebt, wurden jedoch eingestellt.
Der Angeklagte wurde im Jahr 2010 von einem ebenfalls anonymisierten Zeugen, der offenbar aus Serbien stammt, belastet. Der Mann, der in einem anderen Verfahren in Wien wiederum von dem 60-Jährigen belastet und dann verurteilt worden war, soll angegeben haben, dass der 60-Jährige im August 2007 in einem weißen Auto blutverschmiert in Wien angekommen sei. Seine Lebensgefährtin wisse davon. Bei der Frau handelte es sich um die Zeugin, die heute aussagen hätte sollen.
Falschaussagen
Gegen Joan M. wurde auch wegen Mordes ermittelt, doch es fehlten die dafür nötigen Beweise. Er bestritt bisher jede Beteiligung an der Tötung des Autohändlers und die nun angelasteten Vorwürfe der schweren Nötigung und der versuchten Freiheitsentziehung. Im Ermittlungsverfahren erklärte der Serbe, er sei gar nicht in dem Wagen gesessen. Seine Frau gab an, dass sie in dem Tatzeitraum mit dem Pkw von Wien nach Serbien als Beifahrerin unterwegs gewesen sei. Sie wurde heute wegen falscher Beweisaussage zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten nicht rechtskräftig verurteilt.