Wenn man mit dem Auto vorbeibraust, wird man es kaum sehen – das Gerät, das die Grazer Forschungsgesellschaft Joanneum Research entwickelt hat. Das kleine, weiße Brett ist mit einem Mikrofon samt Windschutz ausgestattet, steht auf einem Stativ und misst den Lärm, macht Fotos und filmt mit. Dieser Lärm-Blitzer sieht also harmlos aus, hört aber jedes Dezibel zu viel.
Was es damit auf sich hat? Das Gerät soll der Polizei und den Behörden dabei helfen, Straßenlärm zu reduzieren und jene Autos herauszufiltern, die die im Typenschein festgelegte höchstzulässige Lautstärke überschreiten. Heißt im Klartext: Das kleine, unscheinbare Gerät der Steirer ist eine Art Radargerät gegen Geräusch-Sünder.
Zwei Jahre Forschung – mit Innenministerium & Polizei an Bord
„Eigentlich hat die Arbeit an dem Produkt vor mehr als zwei Jahren begonnen“, erzählt Forscher Ferdinand Fuhrmann. An Bord waren mehrere Partner, darunter das Innenministerium und die Landespolizeidirektion Kärnten. „Hintergrund waren die Bestrebungen, die Lärmbelästigung durch Tuningtreffen wie GTI und Harley zu entschärfen“. Ziel war es, mit einem Gerät gerichtsfeste Beweise für die Verstöße zu finden.
Der Videobeweis eines zu lauten Autos – im Testfall war es das Folgetonhorn der Polizei:
Denn: Bisher war die Überprüfung zu lauter Fahrzeuge schwierig – die Polizei musste diese in eigenen Werkstätten untersuchen lassen. Ein hoher Aufwand, der teilweise nicht in Kauf genommen wurde. „Wir wollten beweisen, dass das einfacher und nur mit einem Gerät möglich ist“, erzählt Fuhrmann.
Grazer Lärm-Blitzer im Testbetrieb in Salzburg
Ein aufsehenerregender Versuch fand dieser Tage in Salzburg statt. Der Lärm-Blitzer wurde dort der Polizei vorgestellt, „weil man zuletzt ein Problem mit illegalen Straßenrennen hatte“, weiß Fuhrmann. Das ist nur der Anfang: Das kleine, unscheinbare Gerät soll in mehreren Probeläufen bis Jahresende schon jetzt Lärmsünder im gesamten aus dem Verkehr ziehen. Bereits am Donnerstagabend waren 30 Beamte bei der österreichweiten Premiere dabei.
Laut „Salzburger Nachrichten“ sind in der Mozartstadt die Innsbrucker Bundesstraße, die Neutorstraße oder die Imbergstraße besonders kritische Zonen. Außerhalb der Landeshauptstadt trifft es regelmäßig die Fuschler Landesstraße L227.
Live-Daten auf Tablet: So funktioniert der Lärm-Blitzer
Die Tests finden an unterschiedlichen Standorten statt, am Gerät werden Lärmpegel im Voraus eingestellt. Passiert ein Fahrzeug den Lärm-Blitzer werden dessen Daten in Echtzeit auf das Tablet einer Polizeistreife übertragen, die den Autofahrer dann einige Hundert Meter weiter anhält – ähnlich wie das bei stichprobenartigen Geschwindigkeitskontrollen bereits seit Jahren üblich ist.
Derzeit werde aber noch nicht an Ort und Stelle gestraft, heißt es. Stattdessen müssen die verdächtigen Fahrzeuge nach wie vor unter Polizeibegleitung in die Kfz-Prüfstelle des Landes nach Salzburg-Maxglan.
Das soll künftig aber nicht mehr nötig sein, wenn es nach den Grazer Forschern geht. Um die Lärmsünder auszuforschen, macht das kleine Gerät, dessen Entwicklung rund 500.000 Euro gekostet haben soll, nämlich bereits jetzt Fotos und Videos. Damit könnte die Behörde künftig Zulassungsinhaber im Nachhall identifizieren – und Strafen zustellen. Oder aber direkt vor Ort strafen. Das Problem: In Österreich fehlt für eine Bestrafung vor Ort die gesetzliche Grundlage.
Bis zu 5000 Euro Strafe – Salzburg greift bei Lärm hart durch
In Salzburg kann es für Betroffene allerdings bereits jetzt teuer werden, wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten. Bei „ungebührlicherweise störenden Lärm“ müssen Autofahrerinnen und Autofahrer laut Landessicherheitsgesetz mit bis zu 500 Euro Strafe rechnen, in Extremfällen sogar mit bis zu 5000 Euro.
Salzburgs Politik feiert den Vorstoß: „Wir haben nun ein wissenschaftlich begleitetes Pilotprojekt mit Lärmblitzern gestartet. Wir sind hier in Österreich absoluter Vorreiter“, sagt Verkehrslandesrat Stefan Schnöll (ÖVP). Er wolle eine klare, rote Linie gegen bewusste Lärmerregung im Verkehr setzen. Und mit den Tests vor allem den „Weg für die rechtlichen Grundlagen für einen österreichweiten Regelbetrieb ebnen“.