Im Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) gilt ab Montag eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums, mit der die bestehenden Importbeschränkungen gezielt angepasst werden. Konkret wird das bisher flächendeckende Einfuhrverbot, für bestimmte tierische Produkte aus Ungarn auf jene Gebiete beschränkt, die gemäß EU-Seuchenrecht als Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen ausgewiesen sind. Das teilte das Gesundheitsministerium am Samstag mit.
Betroffen vom Einfuhrverbot bleiben weiterhin folgende Produktgruppen aus den genannten Restriktionsgebieten: lebende Tiere empfänglicher Arten, frisches Fleisch und Rohmilch, Gülle und Stallmist sowie Wildbret, Wild in der Decke und Jagdtrophäen. Diese Maßnahmen seien Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts, das Österreich in enger Abstimmung mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission umsetze. Ziel bleibe es, die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern, hieß es in einer Aussendung.
Pauschale Importverbote „unionsrechtlich nicht haltbar“
Pauschale Importverbote wären unionsrechtlich nicht haltbar und würden im Ernstfall auch Regionen in Österreich wirtschaftlich treffen, betonte der Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die mit Montag in Kraft gesetzte Verordnung schütze die Landwirtschaft und beruhe auf wissenschaftlichen Erkenntnissen: „Sie ist mit dem EU-Recht vereinbar und wurde auf Regierungsebene beschlossen.“
Heftige Kritik an neuer Verordnung
Obwohl das Gesundheitsministerium betont, dass die Verordnung gemeinsam mit dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium beschlossen wurde, kam aus der Volkspartei scharfe Kritik: Der ÖVP-Nationalratsabgeordnete und niederösterreichische Landwirtschaftskammerpräsident Johannes Schmuckenschlager nannte die Verordnung „Irrsinn“. Anstatt die Maßnahmen aufgrund des Osterreiseverkehrs zu verschärfen, tue man genau das Gegenteil: „Das ist grob fahrlässig und unverantwortlich gegenüber unseren Bäuerinnen und Bauern.“
Auch Burgenlands Landwirtschaftskammer-Präsident Nikolaus Berlakovich (ÖVP) und die burgenländische Landeshauptmann-Stellvertreterin Anja Haider-Wallner (Grüne) bemängelten die Änderung. Sie forderten in einer gemeinsamen Aussendung „die Verschiebung von geplanten Lockerungen bei der Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten“ aus Ungarn und der Slowakei „mindestens bis zum Ende des Osterreiseverkehrs“. Die neue Verordnung des Gesundheitsministeriums würde Kontrollen an den Grenzen „de facto unmöglich“ machen, hieß es. „Das ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu verantworten“, bemerkte Haider-Wallner.
Auch die Landwirtschaftssprecherin der Grünen Olga Voglauer übt Kritik an den Lockerungen: „Unser wichtigstes Ziel muss bleiben, einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Österreich zu verhindern. Die mitgebrachte Salami vom Oster-Ausflug in Ungarn darf nicht wichtiger sein als die Zukunft der Bäuerinnen und Bauern im Osten Österreichs und das Wohl unserer Tiere“, sagt Voglauer.
„Wenn im Osten Österreichs ein Ausbruch gemeldet wird und andere Mitgliedstaaten pauschal ganz Österreich zur Sperrzone erklären, trifft das auch Regionen wie Vorarlberg - obwohl dort kein Risiko besteht“, konterte das Gesundheitsministerium. Für die Milchwirtschaft hätte das gravierende Folgen: „Genau deshalb braucht es differenzierte Regeln, die auf Fakten beruhen und unionsrechtlich halten.“
Grenzkontrollen und Sperren bleiben aufrecht
Unverändert aufrecht bleiben die verstärkten Grenzkontrollen, die vorübergehende Schließung kleinerer Grenzübergänge sowie die strengen Biosicherheitsvorgaben für Betriebe. Auch die wöchentlichen flächendeckenden Beprobungen in der Überwachungszone sowie die risikobasierten Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone werden fortgeführt.
Die epidemiologische Lage wird weiterhin laufend durch die AGES bewertet. Die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien, den Landesbehörden und der Europäischen Kommission.