In Österreich ist noch kein Fall der Maul- und Klauenseuche aufgetreten, die in Ungarn und der Slowakei die Schlachtung von tausenden Nutztieren zur Folge hatte. Damit das so bleibt, wurden die Maßnahmen verschärft. Besucher des Salzburger Zoos werden diesen ab Freitag nur noch über Seuchenteppiche betreten können. Zudem wird der Streichelzoo geschlossen und der Verkauf von Tierfutter an den Kassen vorübergehend eingestellt, teilte der Zoo am Dienstag mit.

„Bei uns im Zoo könnten theoretisch 160 Tiere an der Maul- und Klauenseuche erkranken. Dazu gehören neben Ziegen, Schafen und Schweinen auch unsere Alpakas, Rappenantilopen, Alpensteinböcke oder Waldrentiere“, erklärte Geschäftsführerin Sabine Grebner. Auf Gut Aiderbichl in Hendorf bei Salzburg wurden sämtliche gefährdeten Tiere bereits vor vier Tagen in die Nachbarhöfe umgesiedelt, damit sie nicht mehr mit Besuchern in Kontakt kommen. Betroffen von der Maßnahme waren rund 180 Paarhufer.

ABD0156_20250404 - BRATISLAVA - SLOWAKEI: Rund 150 Klauentiere werden vom Tiergnadenhof Gut Aiderbichl in Henndorf bei Salzburg vom Besucherhof zu einem anderen, derzeit leer stehenden Aiderbichl-Hof abtransportiert. Im Bild die Vorbereitung für die Verladung der Schafe und Ziegen am Freitag, 4. April 2025. - FOTO: APA/BARBARA GINDL
180 Tiere aus Gut Aiderbichl in Salzburg wurden sicherheitshalber auf andere Höfe gebracht © APA / Barbara Gindl

Urlaub am Bauernhof

In Österreich ist nun außerdem neben dem Import von Fleisch, Milch, Jagdtrophäen und weiteren Gütern aus den betroffenen Gebieten auch der Import von Stroh verboten. Und Betriebe sind dazu angehalten, Personen, die nicht zum Betrieb gehören, von den Ställen und Tieren fernzuhalten.

Solche Verbotsschilder sollen Bauern an Ställen anbringen
Solche Verbotsschilder sollen Bauern an Ställen anbringen © Landwirtschaftskammer

Davon im Besonderen betroffen sind Betriebe, die Urlaub am Bauernhof anbieten. Für sie hat die Landwirtschaftskammer daher einen eigenen Leitfaden mit den wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Die Experten raten eindringlich davon ab, Gäste in die Ställe zu lassen - mit Ausnahme von jenen Tieren, die nicht gefährdet sind, wie etwa Hasen, Katzen, Hühner oder Pferde. Da aber auch diese Tiere das Virus übertragen können, sei auch da Vorsicht geboten. Sehr wohl infizieren können sich Kühe, Ziegen oder Schafe (Paarhufer).

Kein Essen mitbringen

Außerdem soll man die Gäste darauf aufmerksam machen, keine Lebensmittel aus ihrem Heimatland mitzubringen, Hunde, sofern sie welche mithaben, an die Leine zu nehmen, und keinen Müll oder Essensreste am Hof zurückzulassen. Um jene Bereiche zu kennzeichnen, in denen ein Betretungsverbot für betriebsfremde Personen gilt, gibt es auf der Homepage der Landwirtschaftskammer eigene Hinweisschilder, die man herunterladen und ausdrucken kann.

Urlaub stornieren?

Gästen aus Ungarn oder der Slowakei ihren Urlaub stornieren, kann der Unterkunftgeber aber nicht, heißt es seitens der Kammer: „Nein, da es derzeit keinerlei rechtliche Grundlage für Stornos – weder für den Gast noch für die Vermieter – gibt.“ Das gilt auch für Gäste, wenn sie stornieren wollen, weil sie nicht in den Stall dürfen. Denn grundsätzlich werde ja vom Unterkunftgeber meist nicht versprochen, dass ein Stallbesuch ein fixer Bestandteil im Angebot für die Urlauber ist. Die Betriebe könnten selbst entscheiden, wie sie mit Storni umgehen. Dringend empfohlen wird aber, Gäste im Vorfeld über die Maßnahmen, die am Hof getroffen wurden, zu informieren, „damit sich der Gast darauf einstellen kann und nicht überrascht ist, dass auf dem Hof plötzlich alles anders ist“.