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OGH-Urteil

Früherer Pensionsantritt: Transfrau muss Geschlechtszugehörigkeit beweisen

Eine Person hatte ohne Psychotherapie, Hormontherapie oder angleichende Geschlechtsoperation versucht, sich als Frau einzutragen und wollte früher in Pension gehen. Die Pensionsversicherungsanstalt erhob Einspruch.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Eine Transfrau aus Wien wollte früher in Pension gehen, nachdem sie ihr Geschlecht im Personenstandsregister auf "weiblich" geändert hatte.
  • Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erhob Einspruch, da die Person keine psychotherapeutische oder hormonelle Behandlung durchlaufen hatte.
  • Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass die PVA die Unrichtigkeit der Angaben beweisen muss, und das Gericht muss diese überprüfen.
  • Das Urteil könnte den verfrühten Pensionsantritt von Personen, die keine Transfrauen sind, erschweren.
  • Die betroffene Person plant, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um die Entscheidung anzufechten.
© APA
© APA
24. Jänner 2025,
5:00 Uhr

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