Die Zeit drängt. Im Juni treten neue EU-weite Asylregeln in Kraft und müssen bis dahin in nationale Gesetze gegossen sein. Ein Kernstück der heimischen Reformpläne hat allerdings nur am Rande mit Vorgaben aus Brüssel zu tun: Der Familiennachzug von Flüchtlingen soll einer Quote unterworfen werden.

Die Folgen gehen weit über Hürden für betroffene Familien hinaus. Der Familiennachzug soll vom Asylgesetz ins Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz wandern, damit verschieben sich auch Zuständigkeiten bei Behörden und Gerichten, was wiederum Unklarheiten, Verzögerungen und die Überlastung einzelner Stellen nach sich ziehen kann.

Quote könnte Unionsrecht widersprechen

Diese Nebenwirkungen ist die Koalition offenbar bereit, in Kauf zu nehmen. Ob es das schlussendlich aus Regierungssicht wert gewesen sein wird, ist allerdings ungewiss. Während der Begutachtung des Entwurfs warnten Experten, dass die Quote im Widerspruch zum Unionsrecht stehen dürfte – und damit mittelfristig wieder gekippt werden könnte. Vilja Schiretz