Seit mehreren Jahren sinkt die Zahl der Asylanträge. Hatte Österreich im Rekordjahr 2022 noch 112.271 Anträge auf internationalen Schutz verzeichnet, waren es im Vorjahr nur 16.284. Massiv gestiegen ist im selben Zeitraum allerdings die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren. 9,3 Monate betrug sie laut Zahlen des Innenministeriums 2025.

Gezählt werden dabei die Tage von der Asylantragstellung bis zur erstinstanzlichen Entscheidung, ob Asyl oder eine andere Schutzform gewährt wird. Etwaige Verfahren in zweiter Instanz sind nicht umfasst. 2022 hatte die durchschnittliche Verfahrensdauer noch 3,5 Monate betragen, 2023 kletterte sie auf 5,5 und 2024 auf 7,8 Monate. Wie passt das mit den sinkenden Flüchtlingszahlen zusammen?

Es seien die besonders antragstarken Jahre 2022 und 2023, die zu einem Rückstand bei der Bearbeitung geführt haben und sich bis heute auf die Dauer von Asylverfahren niederschlagen, heißt es aus dem zuständigen Innenministerium. „Ein bedeutender Anteil dieser Verfahren betrifft syrische Staatsangehörige.“

Große Zahl an Schnellverfahren und Einstellungen

Das Jahr 2022 sticht allerdings nicht nur mit Blick auf die Zahl, sondern auch auf die Herkunft der Asylsuchenden hervor – und vor allem letztere erklärt zumindest teilweise die durchschnittlich kurzen Verfahren. Während seit Jahren Menschen aus Syrien und Afghanistan die Asylstatistik dominieren, verzeichnete Österreich 2022 mehr als 20.000 Asylanträge von Indern. Auch Tunesien und Marokko schafften es in die Top Fünf der Herkunftsländer. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen aus diesen Staaten einen Schutzstatus erhalten, war und ist äußerst gering, häufig wurden deshalb Schnellverfahren binnen weniger Tage durchgeführt.

Dazu kommen allein im Jahr 2022 mehr als 40.000 eingestellte Verfahren – das passiert in der Regel, wenn ein Antragsteller für die österreichischen Behörden nicht mehr greifbar ist. 2022 und 2023 dürften viele der in Österreich aufgeschlagenen Asylwerber andere europäische Länder angestrebt haben und weitergereist sein. Ende 2022 verschärfte schließlich Serbien – für viele das Tor nach Europa – seine Visabestimmungen für Inder und Tunesier, die Zahl der Asylwerber aus diesen Ländern ging zurück.

Asylanträge von Syrern blieben liegen

Man habe sich damals vor allem auf diese schnell zu erledigenden Verfahren konzentriert, Asylanträge von Syrern seien dagegen liegen geblieben, sagt Lukas Gahleitner-Gertz vom Verein Asylkoordination: „In Bundesländern, in denen das BFA nicht gut aufgestellt ist, warteten manche Leute zwei Jahre auf eine Ersteinvernahme.“

Nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 wurden Verfahren von Syrerinnen und Syrern für mehrere Monate generell ausgesetzt, „da zunächst eine aktualisierte Bewertung der Situation vor Ort erforderlich war“, schreibt das Innenministerium. „Nach der Veröffentlichung neuer Länderinformationen im Mai 2025 konnten die Verfahren fortgeführt und seither strukturiert abgearbeitet werden.“

Mitarbeiterstand des BFA seit Jahren stabil

Keine größere Rolle bei der wachsenden Verfahrensdauer dürfte dagegen der Personalstand im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) spielen. Seit Jahren zählt dieses gut 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wovon zwischen 400 und 500 tatsächlich Asylanträge bearbeiten. Im Innenministerium betont man neue Aufgaben, die die Behörde in den vergangenen Jahren übernommen habe, und verweist auf „zusätzliche fremdenrechtliche Maßnahmen, komplexe Zuständigkeitsprüfungen und unionsrechtliche Verpflichtungen“.

Mit der für Mitte des Jahres geplanten Asylreform im Rahmen des gemeinsamen europäischen Asylsystems (Geas) könnte jedenfalls zusätzliche Arbeit auf das BFA zukommen. Denn nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf der Bundesregierung würde das BFA bei der Bearbeitung von Erstanträgen auf Familienzusammenführung künftig eine größere Rolle als bisher spielen, während Verlängerungsanträge in die Kompetenz der Länder wandern sollen. Gleichzeitig würde der Familiennachzug von Flüchtlingen nicht mehr im Asylgesetz, sondern im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) geregelt werden – ein Gesetz, in das sich die Beschäftigten im BFA erst einarbeiten müssten.