Insgesamt gehen an Flughäfen pro Jahr 10,2 Millionen Gepäckstücke verloren - 47 Prozent davon bei Anschlussflügen. Grundsätzlich haftet die Fluglinie für Schäden bei der Beförderung des Reisegepäcks bzw. entstandene Kosten durch Gepäckverlust oder -verspätung mit maximal 1300 Euro.
Wenn das Gepäck beim Flug in den Urlaub verspätet ankommt, geben Fluglinien entweder ein "Overnight-Kit" aus oder bieten teilweise Ersatz für die Anschaffung der notwendigsten Dinge wie Toiletteartikel und Kleidung. Die Höhe der Entschädigung variiert hier von Airline zu Airline.Wichtig: Dokumente (z. B. Reiseunterlagen, Rechnungen für Ersatzkäufe) unbedingt aufheben. Mit diesen Unterlagen kann man den Schadensersatz später einfordern.
Verlust sofort melden
Bei Gepäckverlust ist gleich am Flughafen bei der Gepäckreklamation eine Meldung zu machen und ein PIR–Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen. Für diese Meldung ist der Aufkleber mit der Gepäckregistrierungsnummer, den man bei der Gepäckaufgabe erhält, essenziell. Dieser sollte also bis Erhalt des Gepäcksstücks am Zielflughafen unbedingt aufbewahrt werden. Danach sollte eine schriftliche Anzeige des Verlusts an die Fluglinie erfolgen. Bei Gepäcksverlust bekommt man nur den jeweiligen Zeitwert der Gegenstände ersetzt und nicht den Wert bei Neuanschaffung.
Beschädigung des Gepäcks sollte man unbedingt mit Fotos dokumentieren. Der Anspruch kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren ab Ankunft des Fluges geltend gemacht werden - es gilt allerdings: Je früher desto besser.
Grundsätzlich sollte man wertvolle und dringend benötigte Gegenstände besser im Handgepäck mitnehmen. Möchte man trotzdem Wertgegenstände oder Luxusartikel im Koffer transportieren, dann empfiehlt es sich, eine zusätzliche Reisegepäckversicherung für den Zeitraum der Reise abzuschließen oder den wertvollen Inhalt im Vorfeld der Reise gegenüber der Airline zu deklarieren. Hierbei ist aber meist ein Aufpreis fällig.