Unser Leser hat eine Altbauwohnung in einem Gebäude, das vor 1945 errichtet worden ist, gemietet. "Die Wärmedämmung wurde hier, mit Ausnahme der Fenster, nie verbessert", erzählt er. Es gebe eine Etagenölheizung mit der Regelung durch einen Sensor.  "Je nach Außentemperatur ist es in den Räumen daher entweder zu kalt oder teilweise deutlich zu warm", schildert er das Problem. Nun möchte er bei jedem Heizkörper Thermostate anbringen, der Vermieter lehnt aber die Kostenübernahme ab. "Ich könnte lediglich auf eigene Kosten selbst welche anbringen und sie beim Auszug wieder mitnehmen oder sie würden in den Besitz des Vermieters übergehen, wurde mir gesagt. Muss ich das akzeptieren?", will er wissen.

Der Jurist Christian Lechner von der Mietervereinigung sagt dazu: "In den mir bekannten Fällen verhielt es sich bisher so, dass die Mietpartei - sofern es technisch möglich war - im Baumarkt selbst einen Thermostat gekaut hat und diesen aufgeschraubt hat. Diese Dinge kosten ja nicht viel. Nach dem Auszug aus der Wohnung wurde der Thermostat abgeschraubt und mitgenommen." Nun wohnt unser Leser aber in einem Altbau, auf den das Mietrechtsgesetz anwendbar ist. "Um Arbeiten von allgemeinem Nutzen durchführen zu lassen, gibt es hier die Möglichkeit, einen Antrag auf Durchführung von Verbesserungsarbeiten bei einer Schlichtungsstelle in Graz, Leoben und Mürzzuschlag oder (in den restlichen steirischen Gemeinden) beim Bezirksgericht zu stellen." Aus der Praxis ist Lechner derzeit allerdings noch kein Fall bekannt, in dem die Sache schon einmal entschieden wurde. Im Hinblick auf die Teuerungswelle und weiteres Energiesparen werde sich diese Frage in Zukunft aber sicherlich noch öfter stellen.