So mancher Fußgänger glaubt, er dürfe es sich aussuchen, wo er geht, wenn es keinen Gehsteig gibt. Das vergrößert mitunter allerdings vor allem in der dunklen Jahreszeit das Risiko, von Autofahrern nicht rechtzeitig gesehen zu werden. "Und auch rechtlich ist diese Annahme falsch", klärt Nikolaus Authried von der ÖAMTC-Rechtsberatung auf.